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Trendberechnung für den Grundbetrag im KFA-Jahr 2023

Die günstige Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen und die etwas höheren Schlüsselzuweisungen im Ausgleichsjahr 2023 werden voraussichtlich zu deutlichen Verbesserungen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Jahres 2023 führen. Das ist das Ergebnis einer ersten Trendberechnung der Geschäftsstelle des HSGB.

Grundlagen der Berechnung sind

  • der vom Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) mitgeteilte voraussichtliche Haushaltsansatz für die Höhe der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
  • die Ist-Ergebnisse der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Zuweisungen zum Familienleistungsausgleich bis einschl. 2. Quartal 2022,
  • die Gewerbesteuer-Ist-Einzahlungen bis einschl. zum 1. Quartal 2022,
  • die Realsteuerhebesätze zum 31.12.2021 wie vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlicht,
  • die Ist-Einzahlungen der Grundsteuern A und B bis zum ersten Quartal 2022.

Auf dieser Grundlage ergibt sich ein

  • Grundbetrag von 1.625 Euro im KFA-Jahr 2023 und ein
  • Schwellwert für die Schlüsselzuweisung A von 794 Euro.

Hinweise der Geschäftsstelle:

Geprägt wird diese Trendberechnung durch die günstige Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Mit der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind die beiden steuerlichen Haupteinnahmequellen im maßgeblichen 3. und 4. Quartal 2021 bereits ausgesprochen günstig verlaufen. Diese Entwicklung setzte sich im 1. und 2. Quartal fort, soweit hierzu bereits Ist-Ergebnisse vorliegen. Eine größere Unbekannte ist noch das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im 2. Quartal 2022. Insoweit ist – wie für die ihrem Aufkommen nach weniger bedeutsamen – Grundsteuern A und B eine Schätzung des Aufkommens im
2. Quartal 2022 in die aktuelle Trendberechnung einbezogen. Je nach Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens könnten sich noch gewisse Abweichungen bei einer Aktualisierung der Trendberechnung ergeben.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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