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Tierseuchenbekämpfung – Afrikanische Schweinepest

Bereits mit Eildienst Nr. 5 vom 17.05.2018 (ED-Mitteilung Nr. 75) haben wir darüber informiert, dass derzeit vorbereitende Maßnahmen für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen getroffen werden. Das Hessische Umweltministerium hat zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine 4-teilige Handlungsempfehlung für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Wildschweinebestand in Hessen erarbeitet. Die Handlungsempfehlung gliedert sich in 4 Teile.

Der 1. Teil betrifft jagdrechtliche Maßnahmen im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und die Einrichtung von Restriktionszonen beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (Teil I.).

Bei der Bergung von verendeten oder kranken Wildschweinen müssen seuchenhygienische Vorgaben beachtet werden. Eine Bergung sollte deshalb ausschließlich durch diesbezüglich geschultes Personal erfolgen. Der 2. Teil der Handlungsempfehlung erläutert daher, wie mit gefundenen, toten oder erkrankten Wildschweinen umzugehen ist (Teil II.).

In einem 3. Teil wird erläutert, wie ein Kadaversammelplatz eingerichtet und betrieben werden soll. Auch enthält dieser Teil der Handlungsempfehlungen bauliche und tierseuchenrechtliche Voraussetzungen, die bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Kadaversammelplatzes zu beachten sind (Teil III.).

Der letzte Teil der Handlungsempfehlung umfasst die Darstellung der Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden, Dienststellen und Organisationen im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen. Hier wird insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Gemeinden, den Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Forstbehörden, der Hessischen Polizei, den Landwirten, dem THW sowie den Veterinärbehörden des Landkreises bzw. der kreisfreien Städte erläutert und ein Einsatzablaufplan festgelegt. Zudem wird mit Schaubildern jeweils die Führungsorganisation im Falle eines Katastrophenfalls, einer Großschadenslage sowie der Aufbau einer Führungsorganisation im Rahmen der „Allgemeinen Verwaltung“ dargestellt (Teil IV.).

Es ist darauf hinzuweisen, dass die ausgearbeiteten Maßnahmepläne lediglich Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Schwarzwildbestand in Hessen darstellen. Dennoch ist zu empfehlen, sich im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest daran zu halten, denn die Handlungsempfehlungen sind unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Rechtslage insbesondere im Hinblick auf seuchenrechtliche Vorkehrungen ausgearbeitet worden. Die 4-teilige Handlungsempfehlung kann unter folgendem Link: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/handlungsempfehlungen-zum-umgang-mit-afrikanischer-schweinepest-veroeffentlicht abgerufen werden.

Soweit Bedarf besteht, ist das Hessische Umweltministerium gerne bereit, die ausgearbeitete 4-teilige Handlungsempfehlung in Kreisversammlungen näher zu erläutern. Hierzu wurden die Vorsitzenden der jeweiligen Kreisversammlungen direkt durch die Geschäftsstelle angeschrieben.

Vorgesehen ist zudem, dass die nachgeordneten Behörden, die Regierungspräsidien, die Veterinärbehörden der Kreise und der kreisfreien Städte sowie die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes ebenfalls über die Handlungsempfehlungen durch das Ministerium informiert werden.

Wir bitten um Beachtung.

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