Startseite Teilweise Freistellung des Kita-Besuchs von Elternbeiträgen: Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Landeshaushalt und praktische Umsetzung

Teilweise Freistellung des Kita-Besuchs von Elternbeiträgen: Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Landeshaushalt und praktische Umsetzung

Gibt es bereits Handlungs- und Umsetzungsbedarf mit Blick auf die von der Hessischen Landesregierung angekündigte Freistellung von sechs Stunden täglicher Betreuungszeit für die letzten drei Kindergartenjahre? – Diese Frage hatte die Geschäftsstelle in der Mitteilung im Eildienst Nr. 10 – ED 189 – vom 13.09.2017 sowohl mit Blick auf die Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Gemeinde und freien Trägern als auch mit Blick auf entsprechende Abgabensatzungen verneint.

An dieser Empfehlung halten wir nach wie vor fest. Zwar hat Staatsminister Grüttner mit Schreiben an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Hessen unter Datum vom 13.09.2017 auf S. 3 u. a. Folgendes ausgeführt:

Wenn sie in ihrer Stadt oder Gemeinde die Kindergartenkinder in dem beschriebenen Umfang ab dem 1. August 2018 beitragsfrei stellen und dafür die Landesförderung beantragen wollen, können sie diese Beschlüsse (Satzungsänderung) schon heute vorbereiten.“

Weiter heißt es:

„Wir werden das Verfahren für das Jahr 2018 so früh wie möglich regeln und sie rechtzeitig informieren.“

Hierzu ist festzustellen, dass das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gemäß § 58 HKJGB nur bis zum 31.12.2018 befristet in Kraft ist. Der Hessische Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Beitragsfreistellung lediglich einer von mehreren Bestandteilen einer Gesetzesänderung im HKJGB sein wird. Welche satzungsrechtlichen Anpassungen auf Grundlage eines voraussichtlich im 1. Halbjahr 2018 geänderten HKJGB erforderlich werden könnten, lässt sich aktuell mangels Vorliegen eines Gesetzentwurfs nicht beurteilen. Bisher hat die Hessische Landesregierung im Hessischen Landtag lediglich den Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 vorgelegt, der die Veranschlagung der entsprechenden Zuweisungen enthält. Erst ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren wird aber Aufschluss darüber bringen, inwiefern und konkret bestehende Satzungen und Verträge mit Trägern angepasst werden müssen.

Seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration konnte auf Nachfrage für die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch kein konkreter Zeitpunkt in Aussicht gestellt werden.

In Bezug auf die Freistellung von 6 Stunden wurde darauf hingewiesen, dass nach v. b. Schreiben des Ministers sich die Kommunen zwar für die geplante Landesförderung  zur Beitragsfreistellung für 6 Stunden Kinderbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung verpflichten müssten, aber auch erwähnt wird:

„Mit der Regelung wird keine Verpflichtung zum Ausbau der Betreuungszeiten geschaffen.“

Die Planung und Vorhaltung des Betreuungsangebotes obliegt den Kommunen, daher gilt, dass wenn ein Kind die Tageseinrichtung weniger als 6 Stunden besucht, diese Betreuungszeit beitragsfrei zu stellen ist.“

Es erfolge dann eine zeitanteilige Förderung ähnlich der Möglichkeit für längere Betreuungszeiten zeitanteilig Beiträge zu erheben.

 

Es wird in Erwägung gezogen dazu vorab nochmals eine schriftliche Auskunft einzuholen,                                                             über die gegebenenfalls zeitnah informiert wird.

Aktuell empfiehlt sich mangels nachvollziehbarer gesetzlicher Grundlagen ein Tätigwerden noch nicht.

Die Problematik der Freistellung von Elternbeiträgen ist einer der zentralen Punkte der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Landeshaushalt 2018/2019. Die Stellungnahme, die Präsidium und Hauptausschuss des Verbandes einstimmig beschlossen haben, kann auf unserer Internetseite http://www.hsgb.de/ in der Rubrik „Stellungnahmen und Beschlüsse“ eingesehen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

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