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Technische Umsetzung der Grundsteuer-Neuregelung in Hessen

Die Umsetzung der geplanten Grundsteuer-Neuregelung in Hessen (wir berichteten im Eildienst Nr. 9 – ED 146 vom 30.06.2021) hat auch eine technische Seite. Dazu hat die Oberfinanzdirektion (OFD) sich an den Hessischen Städte- und Gemeindebund und den Hessischen Städtetag gewandt.

Das hessische Grundsteuermodell sieht insbesondere vor, dass – wie von unserem Verband gefordert – die Bewertungstätigkeit wie bisher durch die Finanzämter erfolgt. Diese werden nach der für Dezember 2021 geplanten Verabschiedung des Hessischen Grundsteuergesetzes nach und nach entsprechende Messbescheide erlassen. Die Finanzverwaltung wird also entsprechende Steuererklärungen der Pflichtigen entgegennehmen und in Messbescheide umsetzen.

Im Schreiben der OFD wird ausgeführt:

„Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden hat sich vielfach bewährt und gehört in den Angelegenheiten der Grundsteuer und bei der Gewerbesteuer zu unserem Tagesgeschäft. Aber die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen auch, dass es sich lohnt, den Verfahren höchste Aufmerksamkeit zu schenken, präzise zu arbeiten und offen sowie ohne Vorbehalte miteinander zu kommunizieren und die notwendigen Dinge auch auf dem Punkt zu bringen.

Daher wende ich mich in Vorbereitung der Informationskampagne an Sie als Repräsentanten der Verbände, die unsere hessischen Kommunen vertreten. Zwei erfolgskritische Faktoren sind in den Vordergrund zu stellen: die Kommunikation mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Hinblick auf die elektronische Abgabepflicht und die Bereitstellung der Grundsteuermessbeträge durch die Hessische Steuerverwaltung für die hessischen Kommunen. Beide Faktoren fordern unsere enge Zusammenarbeit.

Mit der Vorstellung des Kabinettsentwurfs am 14. Juni ist auch der gesetzliche Rahmen transparent geworden und wir können – wie eingangs erwähnt – durchstarten. Die vorbereitenden Arbeiten laufen unsererseits schon sehr intensiv. Schließlich treten wir in einem Jahr bereits in die „heiße Phase“ ein.

Ab dem 1. Juli 2022 nehmen die hessischen Finanzämter die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag an. Bis zum 31. Oktober 2022 haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sodann Zeit, ihre Erklärungen abzugeben. In der Folge werden seitens der Steuerverwaltung eventuell erforderliche Erinnerungsläufe durchgeführt und die Grundsteuermessbeträge festgesetzt.

Der zu leistende Aufwand ist enorm: Ca. 3 Mio. wirtschaftliche Einheiten müssen neu bewertet werden. Darunter sind auch mehr als 550.000 Einheiten, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (Grundsteuer A).

Hessen wird für das Grundvermögen das „Flächen-Faktor-Verfahren“ einführen, das einfache, überschaubare Parameter verlangt. Hierfür müssen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer neben Grundangaben zu ihrer Person und zu ihrem Grundstück in der Regel nur drei Größen erklären:

  • die Grundstücksfläche,
  • die Gebäudefläche „Wohnen“,
  • die Gebäudefläche „Nicht-Wohnen“.

Diese Einfachheit dürfte einem schnellen und umfassenden Erklärungseingang zuträglich sein. Und wird im Ergebnis maßgeblich das Tempo und die reibungslose Bearbeitung der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag bestimmen.

Nicht nur die grundsätzlich ausschließlich digitale Einreichung der Erklärungen durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beim Finanzamt, sondern auch der digitale Austausch zwischen den Kommunen und der Steuerverwaltung ist dabei von besonderer Bedeutung. Den Aufwand, den wir jetzt in die Ertüchtigung gerade auch der digitalen Abläufe investieren, zahlt sich in Zukunft mehr als aus.

Die Mitteilung des Grundsteuermessbetrags stellt Ihnen die Hessische Finanzverwaltung zukünftig ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Ohne Frage ist dies ressourcenschonend (Papier und Arbeitszeit), aber eben auch fehlerresistent – und darauf kommt es angesichts der zu bewältigen Volumina entscheidend an.

Die Steuerverwaltungen der Länder bieten hierzu mit dem Tool ELSTER-Transfer, eine robuste, komfortable und sichere Schnittstelle. Weitere und detaillierte Informationen erhalten Sie hierzu noch.

Mit einer breit angelegten Informationskampagne wird die Hessische Steuerverwaltung versuchen, im Hinblick auf die erforderliche umfassende Hauptfeststellung wirklich alle Erklärungspflichtigen zu erreichen. Naturgemäß spielen dabei gerade die Kommunen eine wichtige Rolle. Schließlich verbinden die Haus- und Grundstücksbesitzer mit der Grundsteuer in erster Linie ihre Stadt und ihre Gemeinde, an die die Grundsteuer entrichtet wird. Der bisherige und fortwährende Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern durch die Erhebung der Grundsteuer, die hochgeschätzten Serviceangebote der Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden können zu einer gelungenen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bei der Grundsteuerreform entscheidend beitragen.

Es gilt, im engen Schulterschluss über Abgabepflicht und Inhalte zu informieren, aufzuklären, zu unterstützen. Nur so führen wir die Reform zum Erfolg und erreichen breite Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden Ihnen daher beispielsweise Informationsmaterial zum Auslegen zur Verfügung stellen. Idealerweise sollten den Grundsteuer- bzw. Abgabebescheiden 2022 unser kurzes Informationsschreiben beigefügt werden. Von unserer Seite wird hierbei als Anlaufstelle durchweg unser Bürgerservice genannt. Zudem erhalten Sie gemeindespezifische Kontaktdaten, etwa zur Weitervermittlung von Telefonaten.

Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir deutlich machen, dass die Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter festgesetzt werden und diese daher auch die richtigen Ansprechpartner sind. In unserem Bürgerservice richten wir uns auf eine Vielzahl von Bürgeranfragen ein und sind zuversichtlich, diesen mit unserem fachlich gut aufgestellten Personal und auch neuen Kommunikationsmitteln, wie zum Beispiel dem Einsatz eines Grundsteuer-Chatbots, gut begegnen zu können. Im Ergebnis wird sich diese gemeinsame Kraftanstrengung lohnen. Dies nicht zuletzt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Ziel der Reform ist die verfassungsfeste und gerechte Grundsteuererhebung. Ziel ist es auch, eine hohe Akzeptanz zu erreichen und die beginnt eben bei der Information und beim Service. (…)“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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