Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat den Kommunalen Spitzenverbänden nachfolgende Informationen zur Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten durch die Hessische Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt:
Wo steht die Hessische Steuerverwaltung aktuell bei der Bereitstellung elektronischer Daten an die Kommunen?
Die Hessische Steuerverwaltung hat den hessischen Städten und Gemeinden bereits knapp 2,8 Millionen Datensätze per ELSTER-Transfer (Verfahren GMBX) bereitgestellt.
Was sind die nächsten Schritte und worüber möchten wir informieren?
- Eigentümerwechsel und bauliche Veränderungen:
Seit dem für die Grundsteuerreform maßgeblichen Bewertungszeitpunkt 1. Januar 2022 eingetretene Eigentümerwechsel wurden im ersten Schritt „im alten Recht“ nachvollzogen. Entsprechende Mitteilungen gingen den Kommunen nach dem dafür geltenden Verfahren zu.
Die hessischen Finanzämter bearbeiten diese Eigentümerwechsel zwischenzeitlich auch für „das neue Recht“. Die Mitteilungen für „das neue Recht“ werden den Kommunen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg über ELSTER-Transfer als GMBX-Datensätze zur Verfügung gestellt.
Entsprechendes gilt auch für bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf den Grundsteuermessbetrag. - Erweiterung des GMBX-Verfahrens um die neuen Datenarten GMBAX und GMBVX:
Darüber hinaus möchten wir Sie über anstehende Erweiterungen im Verfahren GMBX bei der elektronischen Datenbereitstellung von Informationen in Kenntnis setzen.
Im Laufe des Monats September 2024 erfolgt der Flächeneinsatz der Datenart GMBAX (Aktenzeichenänderungen), im Anschluss folgt die Datenart GMBVX (Grundsteuermessbetragsverzeichnis). Die genauen Termine werden wir den Kommunalen Spitzenverbänden mitteilen.
Für beide Verfahren müssen sich die Kommunen nicht gesondert registrieren. ELSTER hat allen hessischen Kommunen die entsprechenden Abruf-berechtigungen erteilt.
Der Einsatz der Datenarten GMBAX und GMBVX durch die Kommunen erfolgt freiwillig. Der Abruf ist im Vergleich zu den GMBX-Datensätzen nicht verpflichtend, wird seitens der Hessischen Steuerverwaltung – insbesondere im Hinblick auf die Datenart GMBAX – gleichwohl empfohlen.
Änderung von Aktenzeichen (Datenart GMBAX):
Mit der Datenart GMBAX erhalten die Kommunen Kenntnis von den bei den Finanzämtern durchgeführten Aktenzeichenänderungen (mit ggf. geänderten Lagebezeichnungen) und vorgenommenen Aktenzeichenlöschungen.
Was sind typische Anwendungsfälle?
Typische Beispiele für Aktenzeichenänderungen und -löschungen, die über das GMBAX-Verfahren mitgeteilt werden, sind:
- Ein Bauplatz ohne Straßenadresse wird zu einem bebauten Grundstück mit Straßenadresse,
- Hausnummernänderungen (z.B. wegen Schließung von Baulücken) oder
- der Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit (z.B. aus einem Zweifamilienhaus entstehen nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Teilung zwei Eigentumswohnungen). à In diesem Fall wird mittels des GMBAX-Verfahrens über die Löschung des bisherigen Aktenzeichens für das Zweifamilienhaus informiert. Die beiden neu entstandenen Aktenzeichen für die Eigentums-wohnungen werden mitsamt den neu festgesetzten Grundsteuermess-beträgen über das GMBX-Verfahren mitgeteilt.
Wobei unterstützt die Datenart GMBAX noch?
- Ändert das Finanzamt nach bereits erfolgter Festsetzung eines Messbetrags und Versendung eines GMBX-Datensatzes das Aktenzeichen, wird nicht in jedem Fall gegenüber dem Steuerpflichtigen ein neuer Bescheid erlassen und deshalb auch kein neuer GMBX-Datensatz an die Kommune verschickt. Über die Datenart GMBAX erhält die Kommune in diesen Fällen Kenntnis von der Aktenzeichenänderung und hat die Möglichkeit, diese Änderung für ihre Zwecke zu verwenden und in ihren Datenbestand zu übernehmen.
- Hiermit wird ermöglicht, dass Kommunen die Aktenzeichen der Finanzverwaltung auf ihren Grundsteuerbescheiden vermerken können. Durch die Möglichkeit des Abgleichs der Aktenzeichen des Finanzamts auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune unterstützt und fördert GMBAX einen Wiedererkennungswert bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Wie erfolgt die Bereitstellung der Datensätze?
Die Bereitstellung der Datensätze für die Datenart GMBAX erfolgt über ELSTER-Transfer. Die Datensätze sind dort unter der Datenart GMBAX abrufbar.
Wie setzt sich der Datensatz zusammen?
Bei einer Änderung des Aktenzeichens:
- das bisherige und das neue Aktenzeichen,
- Gültigkeit (gültig oder aufgehoben, bezogen auf den letzten gelieferten Grundsteuermessbetrag),
- Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen oder Land- und Forstwirtschaft),
- Lagedaten,
- Änderung des Aktenzeichens innerhalb der Gemeinde
- Bei gemeindeübergreifenden Fällen erfolgt der Hinweis im Datensatz, ob es sich um die Abgabe oder Übernahme eines Aktenzeichens handelt. Dies ist der Ausnahmefall und könnte z.B. bei Gemeindefusionen vorkommen. Es werden in diesen Fällen zwei GMBAX-Datensätze geliefert: einmal für die abgebende und einmal für die übernehmende Kommune.
- der Rechentermin der Aktenzeichenänderung
Bei Löschung eines Aktenzeichens:
- Hinweis auf die Löschung des Aktenzeichens
- Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen oder Land- und Forstwirtschaft)
- Lagedaten
- der Rechentermin der Aktenzeichenlöschung
Werden mit GMBAX jene Fälle aufgeklärt, bei denen wegen der Grundsteuerreform aus einem Aktenzeichen zwei Aktenzeichen entstanden sind (z.B. wegen des Übergangs der Wohnteile bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zum Grundvermögen)?
Nein, weil es sich hier um keinen GMBAX-Anwendungsfall handelt: Das Aktenzeichen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen bleibt bestehen, das neue Aktenzeichen der Steuerverwaltung für das Grundvermögen wurde bereits im Rahmen der Hauptveranlagung vergeben. Nach einem erteilten Bescheid an den/die Steuerpflichtige(n) wurde für jedes Aktenzeichen ein entsprechender GMBX-Datensatz an die Kommune geliefert. Dies entspricht dem bisherigen Prozedere.
Können Kommunen anhand der Datenart GMBAX einen vollständigen Datenabgleich der Aktenzeichen Finanzverwaltung/Kommune durchführen?
Nein, hierfür dient die Datenart GMBVX.
Grundsteuermessbetragsverzeichnis (Datenart GMBVX):
Was ist die Datenart GMBVX?
GMBVX ist ein digitales Grundsteuermessbetragsverzeichnis mit den im Zeitpunkt des durch die Kommune angestoßenen Abrufs jeweils aktuellsten Daten. Das bedeutet, es werden immer nur die Daten des letzten gültigen Bescheides des neusten Stichtags geliefert. Der GMBVX-Abruf ersetzt das bisher auf Anforderung zugesandte Grundsteuermessbetragsverzeichnis (Excel-Liste).
Welche Inhalte liefert die Datenart GMBVX?
GMBVX beinhaltet eine vollständige Liste aller wirtschaftlichen Einheiten einer Kommune, für die ein Messbetrag in der neuen Rechtslage festgesetzt wurde oder die steuerbefreit sind.
Können Kommunen anhand der Datenart GMBVX einen vollständigen Datenabgleich der Aktenzeichen Finanzverwaltung/Kommune durchführen?
Ja, mit Hilfe dieses Verzeichnisses können die Kommunen den Aktenzeichenbestand der Finanzverwaltung mit ihrem Bestand an Kassenzeichen/Steuernummern abgleichen.
Dem erstmaligen Abgleich sollte eine hohe Aufmerksamkeit zu teil werden: So ist für die Kommunen erkennbar, ob für alle versendeten GMBX-Datensätze entsprechende Kassenzeichen/Steuernummern vorliegen.
Ebenso können die Kommunen abgleichen, ob die Finanzverwaltung für alle gültigen Kassenzeichen/Steuernummern entsprechende GMBX-Datensätze geliefert hat (und somit alle wirtschaftlichen Einheiten bewertet wurden) und sich bei Differenzen mit den zuständigen Finanzämtern abstimmen.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Datenarten?
Auf www.esteuer.de ist unter „Grundsteuerreform: Schnittstelle Messbetragsdaten für Kommunen“ zu sämtlichen Datenarten (GMBX, GMBAX und GMBVX) der Aufbau des jeweiligen bundeseinheitlichen Datensatzes hinterlegt. Der Datensatz enthält Pflichtfelder, die verbindlich geliefert werden und optionale Felder, die abhängig von der Landesgesetzgebung, dem verwendeten Verfahren und der jeweiligen Fallkonstellation bereitgestellt werden.
Analog zum GMBX-Verfahren sind auch die GMBAX- und GMBVX-Datensätze mit einer kommunalseitigen Software weiterzuverarbeiten. Die hessischen Kommunen müssen daher gemeinsam mit ihrem Softwareanbieter sicherstellen, dass das Fachprogramm die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeiten kann.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bereitstellung der Grundsteuermessbetragsdaten stehen Ihnen die Ansprechpartner der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail-Adresse: kommunikation-grundsteuerreform@ofd.hessen.de
Telefonnummer: 069/58303-1912
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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