Startseite Tagesseminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes: Kommunalwahlen 2026

Tagesseminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes: Kommunalwahlen 2026

Inhalt:

 

Diese inhaltsgleichen Seminare sollen jeweils einen Überblick über die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sowie die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts vermitteln.

Zudem soll  anhand von praktischen Fallbeispielen das Wahlsystem noch einmal wiederholend aufgefrischt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert werden.

Abschließend wird eine Kurzpräsentation der aktuellen Wahlsoftware „votemanager“ einschließlich Stimmzettelerfassung durch die kommunale Informationsverarbeitung Hessen
(ekom21) erfolgen.

 

Termine:         Mittwoch, der 24. September 2025 von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr

                        Mittwoch, der 01. Oktober 2025 von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Ort:                 Bürgerhaus Butzbach, Am Bollwerk 16, 35510 Butzbach

 

 

Zielgruppe:

Diese Tagesseminare richten sich insbesondere an

  • Wahlleiterinnen/Wahlleiter, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Hauptamtsleiterinnen/Hauptamtsleiter sowie Ordnungsamtsleiterinnen/Ordnungsamtsleiter

 

Aufgrund von Kapazitätsgründen ist insgesamt eine Anmeldung von nur 2 Personen pro Gemeinde /Stadt möglich!

 

Referentinnen / Referenten:

  • Geschäftsführer Johannes Heger, HSGB
  • Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian, HSGB
  • Verwaltungsdirektorin Manuela Siedenschnur, HSGB
  • Fachbereichsleiter Wahlen Tarik Kifle, ekom21

 

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt 135,00 Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 300,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.

In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.

Sollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.

Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

 

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das Anmeldeformular zu verwenden:

· Anmeldeformular für Mittwoch, 24. September 2025 von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr / · Anmeldeformular für Mittwoch, 01. Oktober 2025 von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 13. August 2025.

Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen