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Tagesseminar Das neue Vergaberecht 2016

Der Hessische Städte- und Gemeindebund veranstaltet im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes ein

Tagesseminar zum Thema
„Das neue Vergaberecht 2016“

Termin: Montag, 20. Juni 2016

in: Kurhaus Bad Salzhausen Hotel & Gastronomie GmbH
     Kurstr. 2
     63667 Nidda – Bad Salzhausen

Beginn: 10:00 Uhr
Ende:    16:00 Uhr

Mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in innerstaatliches Recht zum 18.04.2016 sind größere strukturelle und inhaltliche Änderungen des Vergaberechts für das europaweite Ausschreibungsverfahren erfolgt. Neben den geänderten Vorschriften des GWB ist insbesondere auch die Vergabeverordnung (VgV) inhaltlich neu strukturiert worden. Der 2. Abschnitt der VOL/A sowie die VOF sind in die Vergabeverordnung integriert worden, so dass insoweit zusammen mit dem GWB eine einheitliche Vergabestruktur vorliegt. Der Abschnitt 2 der VOB/A ist allerdings bestehen geblieben, hat aber im Vergleich zur vorherigen Regelung erhebliche inhaltliche Änderungen erfahren. Eine weitere Änderung für die Kommunen liegt darin, dass ab dem 18.04.2016 sukzessiv das Erfordernis der Durchführung der eVergabe besteht und auch dies eine neue Herausforderung darstellt. Schließlich ist für den innerstaatlichen und den europäischen Vergabebereich auch das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz sowie der darauf basierende Vergabeerlass 2016 anzuwenden.

Das Tagesseminar erläutert die Änderungen und Auswirkungen des neuen Vergaberechts und dient dazu, den mit dem Vergabeverfahren befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen nicht nur einen Einblick, sondern einen sicheren Umgang mit den Verfahrensvorschriften zu geben. Dazu sind Vergaberechtsexperten eingeladen worden, welche über die verschiedenen Aspekte des neuen Vergaberechts und deren Auswirkungen auf die kommunale Vergabepraxis referieren und informieren.

Zielgruppe:

Das Seminar wendet sich an kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Durchführung der innerstaatlichen und europaweiten Ausschreibungsverfahren befasst sind. Ziel ist es, wertvolle und praxisnahe Informationen zur Anwendung des Vergaberechts zu vermitteln und einen sicheren Umgang zu gewährleisten.

Referenten:

Die Referentinnen und Referenten sind Vergabepraktiker, die sich mit der kommunalen Vergabepraxis befassen und wertvolle Umsetzungsinformationen geben können.

Inhalt:

Die eVergabe bei EU-Ausschreibungen

  1. Rechtlicher Teil: Die Umsetzung der eVergabe nach GWB/VgV 

Umsetzungsfristen und stufenweise Einführung – Definition „Zentrale Beschaffungsstellen“ – Pflichtumfang des elektronischen Prozesses – Verzicht auf elektronische Unterschrift – Auswirkungen auf Submission und Mantelbogenverfahren – Einführung der „Einheitlichen europäischen Eigenerklärung“ in elektronischer Form (EEE) und des Webservices der EU sowie die Dokumentendatenbank eCertis – Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht – Registrierungswegfall und Bekanntmachungspflicht der Vergabeunterlagen – Unentgeltlichkeit der Vergabeunterlagen – notwendiger Planungszeitraum 

Referentin: Frau RA Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin der ABSt Hessen e.V. 

  1. Technischer Teil: Elektronisches Vergabemanagement am Beispiel der eHAD

Was muss eine elektronische Vergabeplattform leisten können?
Wie wird ein Vergabeprozess elektronisch auf Vergabestellen- und Bieterseite abgebildet?
Was bietet die eHAD-eVergabelösung und wie funktioniert sie?

Beispieldemonstration 2-stufiges EU-Verfahren -Nichtoffenes Verfahren Lieferleistung:

– Erstellung des Teilnahmewettbewerb

– Veröffentlichung auf der HAD / Abgabe der Teilnahmeanträge

– Auswertung der Teilnahmeanträge/Auswahl der Teilnehmer/Erstellung der Vergabeunterlagen

– Übermittlung der Vergabeunterlagen an ausgewählte Teilnehmer über die Plattform

– Angebotsabgabe durch die Bieter

– Auswertung der Angebote und Zuschlagserteilung 

Referentin: Frau Doris Stiehl, Informatikerin der ABSt Hessen e.V.

Ausgewählte Fragestellungen zum hessischen Vergaberecht – HVTG 2015 und Hessischer Vergabeerlass 2016

Anwendungsbereich des HVTG – Systematik von Gesetz und Erlass – Verortung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien – Tariftreueerklärung – Bekanntmachungspflichten und Interessenbekundungsverfahren – Eignungsnachweis durch PQ – Vergabe von geistig-schöpferischen Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte – Beschaffungen bis
10.000.- € – Allgemein zu beachtende Regelungen zur eVergabe

Referentin: Frau RA Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin der ABSt Hessen e.V.

 

Das neue Vergaberecht (GWB, VgV)

Referent: Herr Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Die neue VOB/A: Was bleibt bestehen? Was hat sich geändert?

Referent: Herr Johannes-Ulrich Pöhlker, Referent des Hessischen Städte- und Gemeindebundes

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden. Wir bitten hier insbesondere die E-Mail-Adresse anzugeben, da die Einladungen zu dem Tagesseminar ausschließlich per E-Mail verschickt werden.

Anmeldeschluss ist Montag, 09. Mai 2016. 

Teilnehmergebühr:

Die Teilnehmergebühr beträgt 85,00 Euro pro Person für Mitglieder des HSGB und 145,00 Euro für Nichtmitglieder.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Tagesseminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

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