Elbphilharmonie und Berliner Flughafen – Bauprojekte der öffentlichen Hände sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Für die kommunale Ebene gelten seit vielen Jahren Vorschriften, die sicher stellen sollen, dass kommunale Bauvorhaben weder organisatorisch noch finanziell aus dem Ruder laufen. So schreibt § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) detailliert vor, wie Entscheidungen der kommunalen Gremien über Investitionen von erheblicher Bedeutung vorbereitet werden müssen und unter welchen Voraussetzungen Mittel im Haushaltsplan veranschlagt werden dürfen.
Diese Vorgaben sind durch die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung vom vom 7.12.2016 (GVBl. S 254) auch auf Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ausgedehnt worden.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Freiherr vom Stein-Institut ein Tagesseminar zum Thema
„Wirtschaftlich investieren und instand halten“
Termin: Montag, den 6. November 2017
in: CPH Hotel Seeblick Betriebs GmbH
36275 Kirchheim/Hessen
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr
Folgende Themenkomplexe werden behandelt:
- Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Neuregelung von § 12 GemHVO 2016
- Wirtschaftlichkeitsvergleiche nach § 12 GemHVO als notwendige Entscheidungsgrundlage – nicht nur bei Baumaßnahmen!
- Fazit und Ausblick
Zielgruppe:
Das Tagesseminar wendet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanz- und Bauabteilungen, von Rechnungsprüfungsämtern und an interessierte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Referentinnen und Referenten:
Frau Geis und Herr Dr. Sieg (Hessischer Rechnungshof), Herr Dr. Rauber (HSGB).
Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 85,- € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 145,- Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten.
Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Anmeldeschluss ist Montag, 11. Oktober 2017
Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – das Teilnahmeentgelt anfällt. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie uns spätestens bis zum 23.10.2017 eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
