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Tagesseminar: Rund um den Gesamtabschluss

 

Die Kommunen müssen grundsätzlich erstmals ihre auf den 31.12.2015 aufzustellenden Jahresabschlüsse zusammenfassen (§ 112 Abs. 5 Satz 2 HGO). Viele Städte und Gemeinden haben den Jahresabschluss 2015 erstellt oder stehen vor der Aufstellung durch den Magistrat bzw. Gemeindevorstand. Damit kommt verstärkt die Frage in den Blick, ob die Stadt bzw. Gemeinde einen Gesamtabschluss aufstellen muss und wenn ja, welche Schritte zu seiner Erstellung zu gehen sind.

Das Tagesseminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen, Rechnungsprüfungsämter und interessierte Mandatsträger. Es gibt einen ersten Einblick in die vielfältigen Faktoren zur Erstellung des Gesamtabschlusses.

„Rund um den Gesamtabschluss – Rechtsgrundlagen und Umsetzung“

Termin:          Mittwoch, 7. Juni 2017

in:

Kurhaushotel Bad-Salzhausen
Kurstraße 2
63667 Nidda

Beginn:          10.00 Uhr

Ende:             ca. 16:00 Uhr

Folgende Themenkomplexe werden behandelt:

  1. Ziele und Bestandteile des Gesamtabschlusses
  2. Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses
  3. Grundlagen der Vollkonsolidierung (Schwerpunkt: Kapitalkonsolidierung)?
  4. At-Equity-Bewertung und At-Cost-Bewertung im Überblick
  5. Fazit und Ausblick

Referentinnen und Referenten: 

Jürgen Watz (Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung) Herr Dr. Rauber (HSGB), Frau Rauscher (HSGB), Herr Jung (HSGB). 

Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 85,00 Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 145,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten. 

Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss. 

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. 

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das nachstehende Anmeldeformular zu verwenden. 

Anmeldeschluss ist Montag, 21. April 2017 

Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – die Teilnehmergebühr anfällt. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie uns spätestens bis zum 22.05.2017 eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen. 

ED 40 Anmeldung Tagesseminar Gesamtabschluss_jw.pdf  

 

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