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Tagesseminar: Neuregelung der Zweitwohnungssteuer

Wie in diesem Eildienst berichtet, muss die Erhebung der Zweitwohnungssteuer kurzfristig auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Dazu veranstalten wir ein Tagesseminar, um die aktuellen Grundlagen für die Erhebung dieser örtlich durchaus bedeutsamen Gemeindesteuer einmal kompakt darzustellen:

„Rechtlich sichere Erhebung der Zweitwohnungssteuer

nach der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“

Termin:          28. 11. 2019

in:                   Kurhaushotel Bad-Salzhausen

                        Kurstraße 2

                        63667 Nidda

Beginn:          10:00 Uhr

Ende:             ca. 15:30 Uhr

Insbesondere folgende Themenkomplexe werden behandelt: 

  • Rechtliche Grundlagen der Zweitwohnungssteuer
  • Vorschlag für eine rechtssichere Änderung
  • Darstellung der Ableitung von Mietwerten nach dem Mietwert-Kalkulator
  • Umsetzung der Neuregelungen 

Zielgruppe:

Das Tagesseminar wendet sich insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanz- und Steuerbereich sowie an interessierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete.

Referentinnen und Referenten:

Dr. David Rauber, Hessischer Städte- und Gemeindebund

Alexandra Rauscher, Hessischer Städte- und Gemeindebund

Martin Jung, Hessischer Städte- und Gemeindebund

Eva Wagner, Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

 

Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 95,- € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 165,- Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten

Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss. 

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. 

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden. 

Anmeldeschluss ist Dienstag, 26. 11. 2019 

Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – das Teilnahmeentgelt anfällt.

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