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Tagesseminar: Kommunalfinanzen und Kommunalpolitik kompakt

Hessenkasse, Haushaltsausgleich, Kommunalfinanzen – das kommunale Haushaltsrecht und die Kommunalfinanzen insgesamt sind in Bewegung. Rechtliche Neuregelungen und Risiken in der Konjunkturentwicklung beschäftigen landauf, landab die kommunalen Gremien.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Freiherr vom Stein-Institut ein Tagesseminar zum Thema

„Kommunalfinanzen und Kommunalpolitik kompakt“

Termin:          Mittwoch, den 30. Januar 2019

in:                   Kurhaushotel Bad-Salzhausen, Kurstraße 2,  63667 Nidda

Beginn:          10.00 Uhr
Ende:             ca. 16:00 Uhr

Folgende Themenkomplexe werden behandelt:

  • Hessenkasse und kommunales Haushaltsrecht
  • Neuregelungen der Straßen- und Kita-Beiträge
  • Ausblick auf Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung
  • Finanzplanung 2019-2022
  • Jahresabschluss und Gesamtabschluss

Zielgruppe:

Das Tagesseminar wendet sich an interessierte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Städten, Gemeinden und Landkreisen ebenso wie an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzbereich.

Referentinnen und Referenten:

Dr. David Rauber und Alexandra Rauscher, Hessischer Städte- und Gemeindebund
Jürgen Watz, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung 

Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 90,- € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 155,- Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten. 

Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss. 

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. 

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden. 

Anmeldeschluss ist Montag, 14.01.2019 

Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – das Teilnahmeentgelt anfällt. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie uns spätestens bis zum 23.01.2019 eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

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