Startseite Tagesseminar im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes: Hessische HundeVO (Praxisseminar)

Tagesseminar im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes: Hessische HundeVO (Praxisseminar)

 

Inhalt:

  1. Begrüßung und Einführung in die Thematik
  2. Umsetzung der HundeVO mit Tipps aus der Beratungspraxis
    • 2 Abs. 2 HundeVO – Erkennen der Tatbestandsmäßigkeit – Tat- und Verhaltensbeitrag der beteiligten Hunde
    • 9 Abs. 3 HundeVO – Anordnung Leinen- und Maulkorbzwang
    • Verfügungstechnik
    • 3 Erlaubniserteilung
    • 3a HundeVO – Befreiung
  3. Wesensprüfung und Standards (Ablauf und Dokumentation mit original Fotos und Videos aus verschiedenen Prüfungen)
  4. Rassebestimmung § 2 Abs. 1 HundeVO (Rassegutachten u.a.)
  5. Ausdrucksverhalten von Hunden anhand von Fotos erklärt (Erkennen und Beurteilen)

 

Hinweis:

Wenn Sie ein anderes Thema auch noch interessiert, teilen Sie es bitte jetzt schon dem Referenten, Herrn POK Fischer i.R., unter hefi110@t-online.de mit. Nach Möglichkeit wird dann Ihr Anliegen im Rahmen des Vortrages mit besprochen werden.

 

Termin:           Dienstag, 24.10.2023 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Ort:                 Kurhaus Bad Salzhausen Hotel & Gastronomie GmbH, Kurstr. 2, 63667 Nidda – Bad Salzhausen

 

Zielgruppe:

Das Tagesseminar wendet sich insbesondere an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ordnungsämter. Ziel ist es, einen rechtlich sicheren Umgang mit der Hundeverordnung zu gewährleisten. Dabei werden auch die aus der praktischen Anwendung resultierenden Erkenntnisse und Entwicklungen berücksichtigt.

 

Referentinnen / Referenten:

Als Referenten stehen Frau Ibrisagic und Herr Dietz vom HSGB sowie Herr POK Fischer i.R., durch den RP Darmstadt zugelassener aktueller Hundesachverständiger, zur Verfügung.

 

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 240,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.

In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.

Sollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

 

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.

Anmeldeschluss ist Freitag, 15. September 2023.

Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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