Inhalt:
Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Jahresabschluss – nur einige der Zahlenwerke, die die kommunalen Verwaltungen erstellen und mit denen die kommunalen Gremien befasst werden. Doch wie kommen die Zahlen in den Haushaltsplan? Welche Vorgaben bestehen? Worauf kommt es besonders an? Wie kann man sich die Zahlenwerke mit vertretbarem Aufwand inhaltlich erschließen? Diese und andere Fragen behandelt unser Tagesseminar, das inhaltlich das Tagesseminar Kommunalfinanzen I aus dem Mai inhaltlich ergänzt, ohne auf diese Vorgängerveranstaltung inhaltlich aufzubauen. Diesmal geht es allein um den Haushalt und auf Tour rund ums Haushaltsjahr.
Termin: Freitag, 10.11.2023 von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Kurhaus Bad Salzhausen Hotel & Gastronomie GmbH, Kurstr. 2, 63667 Nidda – Bad Salzhausen
Zielgruppe:
Das Tagesseminar richtet sich insbesondere an
- Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in kommunalen Gremien,
- Quereinsteiger und Quereingestiegene in die Kommunalverwaltung,
- Kommunalpolitisch Interessierte,
- Alle, die den Themenkomplex Haushalt in kompakter Form auffrischen wollen.
Referenten:
- Geschäftsführer Dr. David Rauber, HSGB
- Leitende Verwaltungsdirektorin Alexandra Rauscher, HSGB
- Verwaltungsdirektor Martin Jung, HSGB
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 240,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.
In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung:
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 5. Oktober 2023.
Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
