Der Hessische Städte- und Gemeindebund veranstaltet im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes ein
Tagesseminar zum Thema „Hessische HundeVO (Praxisseminar)“
Termin: Dienstag, 05. November 2019
in: Kurhaus-Hotel Bad Salzhausen GmbH
Kurstraße 2
63667 Nidda
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr
Zielgruppe: Das Seminar wendet sich insbesondere an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ordnungsämter. Ziel ist es, einen rechtlich sicheren Umgang mit der Hundeverordnung zu gewährleisten. Dabei werden auch die aus der praktischen Anwendung resultierenden Erkenntnisse und Entwicklungen berücksichtigt.
Referent: Als Referent steht Herr POK Fischer i.R. und durch den RP Darmstadt zugelassener aktueller Hundesachverständiger zur Verfügung.
Inhalt:
1. Begrüßung und Einführung in die Thematik
2. Praktische Umsetzung der HundeVO mit Tipps aus der Praxis
2.1 § 2 Abs. 2 HundeVO – Erkennen der Tatbestandsmäßigkeit – Tat- und Verhaltensbeitrag der beteiligten Hunde
2.2 Einleiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen – Erlaubniserteilung
2.3 Wesensprüfung und Standards (Ablauf und Dokumentation mit original Fotos und Videos aus verschiedenen Prüfungen)
3. Rassebestimmung § 2 Abs. 1 HundeVO (Rassegutachten u.a.)
neu: Änderung der Rasseeinteilung Kangal/Anatolischer Hirtenhund
4. Ausdrucksverhalten von Hunden anhand von Fotos erklärt (Erkennen und Beurteilen)
Hinweis:
Wenn Sie ein anderes Thema auch noch interessiert, teilen Sie es bitte jetzt schon dem Referenten unter hefi110@t-online.de mit. Nach Möglichkeit wird dann Ihr Anliegen im Rahmen des Vortrages mit besprochen werden.
Anmeldung:
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das Anmeldung Tagesseminar HundeVO zu verwenden. Wir bitten hier, insbesondere die E-Mail-Adresse anzugeben, da die Einladungen zu dem Tagesseminar ausschließlich per E-Mail verschickt werden.
Anmeldeschluss ist Mittwoch, den 28. August 2019.
Teilnehmergebühr:
Die Teilnehmergebühr beträgt 85,00 Euro pro Person für Mitglieder des HSGB und 145,00 Euro für Nichtmitglieder.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Tagesseminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
