Startseite Tagesseminar „Friedhofsrecht“

Tagesseminar „Friedhofsrecht“

Aufgrund der Corona-Pandemie musste das für Donnerstag, am 30.04.2020 geplante Tagesseminar zum Thema „Friedhofsrecht“ abgesagt werden.

Als Nachholtermine beabsichtigen wir nunmehr sowohl am 24.11.2020 als auch am 26.11.2020 dieses abgesagte Tagesseminar in Kirchheim nachzuholen. Aufgrund der Teilnahmebeschränkung können maximal 50 Personen an den jeweiligen Tagesseminaren teilnehmen.

Entgegen dem ursprünglich geplanten Seminar finden beide Veranstaltungen nunmehr
im Hotel Seeblick, Seepark Kirchheim UG & Co. KG, Reimboldshäuser Str. 1, 36275 Kirchheim/Hessen, statt.

          Tagesseminar „Friedhofsrecht“

Die Veranstaltung beginnt jeweils um 09.30 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt einschließlich Mittagessen und Tagungsgetränken 95,00 Euro pro Person für Mitglieder. Für Nichtmitglieder beträgt die Gebühr 165,00 Euro.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Bürgermeister, Amtsleiter und Sachgebietsleiter sowie Mitarbeiter im Bereich des Friedhofswesens.

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bitten wir um Verständnis, dass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf maximal 50 begrenzt ist.

Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Eingangsdatum der Anmeldung maßgebend. Bei Mehrfachanmeldungen aus einer Kommune bitten wir um Angabe der Reihenfolge der zu berücksichtigenden Personen, da zunächst das Kontingent für eine Person pro Kommune begrenzt ist. Sofern danach noch freie Plätze vorhanden sind, können die weiteren Personen berücksichtigt werden.

Inhalt:

Aufgrund der Änderungen im Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), die am 01.03.2019 in Kraft getreten sind, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mustersatzungen zur Friedhofsordnung sowie zur Friedhofsgebührenordnung überarbeitet und mit Sondereildienst Nr. 13. vom 22.10.2019 veröffentlicht. Im Rahmen des Tagesseminars sollen die satzungsrechtlichen Regelungen und insbesondere auch die Änderungen dargestellt und erläutert werden.

Des Weiteren werden die Ergebnisse der Erhebung von Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe – die auf einer Umfrage zur Friedhofsnutzung und Friedhofsentwicklung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund unter Einbeziehung vom Hessendialog im Netzwerk Friedhof vom Büro PlanRat im Herbst 2016 durchgeführt wurde – vorgestellt und in einer gemeinsamen Diskussion betrachtet und bewertet.

Referenten:

Als Referenten stehen Frau Siedenschnur, Frau Neumann sowie Herr Heger vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Erläuterung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofsgebührenordnung zur Verfügung. Die Vorstellung der Umfrageergebnisse zu den Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe erfolgt durch Herrn Dr.-Ing. Venne von PlanRat – Büro für Landschaftsarchitektur und Städtebau aus Kassel.

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden und dabei insbesondere anzukreuzen, an welchem Termin eine Teilnahme beabsichtigt ist.

Bei Teilnahme haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung gültigen Vorgaben einzuhalten (z.B. Maskenpflicht). Nähere Informationen zu den aktuell bestehenden Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.hsgb.de/lehrgaenge-hsgb.

Anmeldeschluss ist Freitag, der 30. Oktober 2020.

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung die E-Mail-Adressen anzugeben, da die Einladungen zu dem Tagesseminar ausschließlich per E-Mail verschickt werden.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Tagesseminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Grünen – die Teilnehmergebühr anfällt.

Abteilung 2.1 – Sie/Hg/Ne

Nach oben scrollen