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Tagesseminar „Friedhofsrecht“

Am Donnerstag, den 30. April 2020 veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr-vom-Stein-Institutes im Kurhaushotel Nidda – Bad Salzhausen (Kurstr. 2, 63337 Nidda) ein

Tagessseminar „Friedhofsrecht“.

Die Veranstaltung beginnt um 09.30 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt einschließlich Mittagessen und Tagungsgetränken 95,00 Euro pro Person für Mitglieder. Für Nichtmitglieder beträgt die Gebühr 165,00 Euro.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Bürgermeister, Amtsleiter und Sachgebietsleiter sowie Mitarbeiter im Bereich des Friedhofswesens.

Inhalt:

Aufgrund der Änderungen im Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), die am 01.03.2019 in Kraft getreten sind, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mustersatzungen zur Friedhofsordnung sowie zur Friedhofsgebührenordnung überarbeitet und mit Sondereildienst Nr. 13. vom 22.10.2019 veröffentlicht. Im Rahmen des Tagesseminars sollen die satzungsrechtlichen Regelungen und insbesondere auch die Änderungen dargestellt und erläutert werden.

Des Weiteren werden die Ergebnisse der Erhebung von Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe – die auf einer Umfrage zur Friedhofsnutzung und Friedhofsentwicklung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund unter Einbeziehung vom Hessendialog im Netzwerk Friedhof vom Büro PlanRat im Herbst 2016 durchgeführt wurde – vorgestellt und in einer gemeinsamen Diskussion betrachtet und bewertet.

Referenten:

Als Referenten stehen Frau Siedenschnur, Frau Neumann sowie Herr Heger vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Erläuterung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofsgebührenordnung zur Verfügung. Die Vorstellung der Umfrageergebnisse zu den Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe erfolgt durch Frau Friedrich von PlanRat – Büro für Landschaftsarchitektur und Städtebau aus Kassel.

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.

Anmeldeschluss ist Dienstag, der 31. März 2020.

Angesichts der Erfahrungen mit anderen Tagesseminaren bitten wir Sie, sich bei der Teilnehmerzahl pro Stadt bzw. Gemeinde auf max. zwei Personen zu beschränken.

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung die E-Mail-Adressen anzugeben, da die Einladungen zu dem Tagesseminar ausschließlich per E-Mail verschickt werden.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Tagesseminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

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