Auch 2020 bleiben die kommunalen Finanzen eine Großbaustelle. Haushaltsausgleich in Ergebnis- und Finanzhaushalt, „Starke Heimat“ und Finanzausgleich, Straßenbeiträge abschaffen, beibehalten oder ein anderes Erhebungssystem einführen, Neuregelung der Grundsteuer und vieles mehr – diese und andere aktuelle Diskussionspunkte spiegeln sich im kommunalen Haushalt wieder.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Freiherr vom Stein-Institut nach der viel gefragten und positiv aufgenommenen Premiere 2019 ein Tagesseminar zum Thema
„Kommunalfinanzen und Kommunalpolitik kompakt“
Termin: 29. Januar 2020
in: Kurhaushotel Bad-Salzhausen
Kurstraße 2
63667 Nidda
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr
Insbesondere folgende Themenkomplexe werden behandelt:
- Ausgleich von Ergebnis- und Finanzhaushalt
- Starke Heimat und Finanzausgleich
- Neuregelung der Grundsteuer
- Straßenbeiträge, keine Straßenbeiträge und Haushaltsrecht
Die Finanzthemen werden jeweils mit Bezug zur Systematik des kommunalen Haushalts dargestellt. Sie sollen so neben der aktuellen Information auch eine Darstellung des geltenden Haushalts- und Finanzrechts in den zentralen Grundzügen vermitteln.
Zielgruppe:
Das Tagesseminar wendet sich an interessierte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Städten, Gemeinden und Landkreisen ebenso wie an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzbereich.
Referentinnen und Referenten:
Dr. David Rauber, Hessischer Städte- und Gemeindebund
Jürgen Watz, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Alexandra Rauscher, Hessischer Städte- und Gemeindebund
Teilnehmerentgelt: Für die Teilnahme sind 95,- € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 165,- Euro pro Person für Nichtmitglieder zu entrichten.
Im Teilnahmepreis inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Anmeldeschluss ist Dienstag, 08.01.2020
Ihre Anmeldung müssen wir als verbindlich behandeln, so dass auch bei Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – das Teilnahmeentgelt anfällt. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie uns spätestens bis zum 15.01.2019 eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
