Startseite Studie: Umweltzonen kein Mehrwert für die Umwelt

Studie: Umweltzonen kein Mehrwert für die Umwelt

Ein aktualisiertes Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme aus Dresden belegt, dass die im Jahr 2008 eingeführten Umweltzonen keine Verbesserung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte bewirkt haben. Das von der Ulmer Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegebene Gutachten hat darüber hinaus ergeben, dass die derzeit gültige Plakettenregelung in Umweltzonen sogar zu einem höheren Ausstoß von Stickstoffdioxiden führt.

Durch die Schaffung der Umweltzonen sind Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2008 hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand entstanden. Für viele Kommunen war die Einhaltung der Umweltzonen bei der derzeit angespannten Personallage kaum überprüfbar. Eine fehlende Wirkung der Umweltzonen ist nun durch das Gutachten des Fraunhofer-Instituts belegt worden.

Hinsichtlich der Eignung von Umweltzonen zur Reduzierung von Feinstaub kommen andere Studien zur Feststellung, dass die lokale Feinstaubbelastung an Messstationen in Umweltzonen stärker zurückgegangen sind als außerhalb entsprechender Zonen und dass die Anzahl der PM10-Grenzwertüberschreitungstage dort stärker zurückgegangen ist als außerhalb von Umweltzonen („Wirksamkeit von Umweltzonen hinsichtlich Feinstaub-  und Stickstoffoxidkonzentration, Prof. Dr. -Ing. Manfred Boltze, Technische Universität Darmstadt, Verkehrsplanung und Verkehrstechnik).

Die aktuelle Berichterstattung über Abweichungen von errechneten und unter Laborbedingungen erreichten Emissionsmengen und den unter Alltagsbedingungen festgestellten Emissionen von PKW haben jedoch eine nochmalige Prüfung der Eignung von Umweltzonen, zur Reduzierung schädlicher Luftschadstoffe beizutragen, angestoßen. Das ursprünglich aus dem Jahr 2011 stammende Gutachten wurde durch das Dresdner Fraunhofer-Institut durch weitere Untersuchungen aktualisiert. Die Überarbeitung hat ergeben, dass durch die Umweltzonen die Belastung der Luft mit Feinstaub nicht verringert werden konnte. Die Plakettenregelung in Umweltzonen, die sich am Feinstaubausstoß der Fahrzeuge orientiert, hat vielmehr zu einer leichten Erhöhung des Stickstoffdioxid-Ausstoßes geführt.

So gibt es einen Zusammenhang zwischen moderner Motorentechnik, die Feinstaub minimiert und erhöhten Stickstoffdioxidemissionen. Der Erhöhung der Stickstoffdioxid-Werte liegt zugrunde, dass moderne Dieselfahrzeuge mit einer grünen Plakette zwar weniger Feinstaub ausstoßen, aber offenbar mehr Stickstoffdioxid als alte Fahrzeuge mit roter Plakette. Auch die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter wirkt an dieser Stelle kontraproduktiv. Die nachgerüsteten Fahrzeuge erhalten eine gelbe oder grüne Plakette; das Gutachten hat jedoch ergeben, dass damit eine Erhöhung des Stickstoffdioxid-Ausstoßes einhergeht.

Die Gutachter des Fraunhofer-Instituts befürworten andere Maßnahmen als Umweltzonen. Für sie liegt das größte Potenzial zur Schadstoffminderung in einer Optimierung des Verkehrsflusses. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid sei bei fließendem Verkehr 29 bis 55 Prozent geringer als bei stockendem Verkehr. Die Gutachter merken darüber hinaus an, dass insbesondere der Schwerlastverkehr eine überproportionale Schuld an den Emissionen trage. 

 

Anmerkung des DStGB:

Die durchgeführte Begutachtung der Umweltzonen im Fall der Stadt Ulm ist zu begrüßen. Das Resultat der Untersuchung des Fraunhofer-Instituts stützt die vom DStGB seit langem vertretene Auffassung, dass Umweltzonen mit Fahrverboten im Vergleich zu einer wirkungsvollen Reduzierung der Schadstoffe an der Quelle ungeeignet sind. Ein DStGB-Statement zur Luftreinhaltung in Kommunen vom 18.11.2016 ist dieser DStGB-Aktuell-Ausgabe als Anlage beigefügt; Download unter www.dstgb.de (Rubrik: Positionspapiere).

Die Schaffung der Umweltzonen hat in Städten und Gemeinden einen hohen finanziellen Aufwand zur Folge gehabt. Ihre Wirkung ist nunmehr am Beispiel der Stadt Ulm auch wissenschaftlich widerlegt.

Eine Verbesserung der Luftqualität ist dagegen nicht durch die Einführung von Umweltzonen noch durch blaue Plaketten oder Fahrverbote zu erreichen. Eine Verkehrspolitik, die in Städten Umweltschutz fördern, die Emission von Luftschadstoffen verringern und Mobilität für alle erhalten will, muss auf stadtverträgliche Verkehrsmittel setzen. Das bedeutet eine Stärkung von Bus und Bahn, die Förderung des Radverkehrs und des Zu-Fuß-Gehens sowie die Förderung von Elektromobilität. Bei der Förderung der Elektromobilität müssen insbesondere das Handwerk und Lieferanten dabei unterstützt werden, auf alternative Antriebe umzusteigen und eine Förderung auf diese Sektoren konzentriert werden.

Zur Förderung des Radverkehrs hat der DStGB in der Vergangenheit bereits zwei Fahrradkongresse für Bürgermeister sowie kommunale Entscheider durchgeführt. Auf diese Weise sollen mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz für die Potenziale des Fahrrades in der örtlichen Verkehrspolitik geschaffen werden.

Der DStGB setzt sich zudem für die Förderung der Elektromobilität und des Car-Sharing ein (eine Online-Umfrage zur Situation der Elektromobilität in den Städten und Gemeinden läuft noch bis zum 29.11.2016           
https://d204.keyingress.de/?i_survey=2__c334bc2f9a497619b2d427ba66de0f55) und fordert derzeit eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, um hochwertigen öffentlichen Personennahverkehr durchsetzen zu können.

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4716 vom 25.11.2016)

 

Nach oben scrollen