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Studie: Kläranlagen halten Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie ein

Die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wurden im Jahr 2016 durch die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel erfüllt oder deutlich übertroffen. Dies ist das Ergebnis des jährlich von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) durchgeführten Leitungsvergleichs kommunaler Kläranlagen.

Die Ergebnisse für das Jahr 2016 können bei einer Beteiligung von 90,6 Prozent der kommunalen Kläranlagen (bezogen auf die Ausbaukapazität) als repräsentativ für Deutschland angesehen werden. Nach Aussage der DWA liegen die Abbaugrade für Verschmutzungen weitgehend konstant auf einem hohen Niveau. So verzeichnet die DWA bei der mittleren CSB-Elimination 95 Prozent und bei der mittleren GesN-Elimination 83 Prozent. Regionale Unterschiede zeigten sich vor allem beim spezifischen Abwasseranfall, der aus den jeweils vorwiegend eingesetzten Kanalisationssystemen (Misch- oder Trennverfahren) und den auf den Kläranlagen mitbehandelten Niederschlagsabflüssen sowie einem unterschiedlich hohen Anfall an Fremdwasser resultiert.

 

Anmerkung

Die Ergebnisse des DWA-Leistungsvergleichs für das Jahr 2016 verdeutlichen, dass die kommunalen Kläranlagen in Deutschland weiterhin auf einem sehr hohen Niveau arbeiten und die Vorgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie einhalten.

Als zukünftige Herausforderungen hat die DWA die Energieoptimierung sowie das Thema Spurenstoffe benannt. Mittels Energiechecks und Energieanalysen kann es gelingen, den Stromverbrauch für die Abwasserreinigung zu bewerten, unnötigen Mehrverbrauch zu identifizieren und im Einzelfall Maßnahmen einzuleiten, um einen energieeffizienteren Betrieb zu erreichen.

Deutlich schwieriger wird sich das Thema „Spurenstoffe“ zeigen. Die flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe für die Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser dürfte derzeit nicht umsetzbar sein. Hiergegen hat sich auch der DStGB in der Vergangenheit stets ausgesprochen. Eine aktuelle Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) belegt, dass mit einer flächendeckenden Einführung einer vierten Reinigungsstufe erhebliche Mehrkosten verbunden wären. Allein in Deutschland würden sie – bezogen auf die Lebensdauer der Kläranlagen – über 37 Milliarden Euro betragen.

Nach Auffassung des DStGB ist es daher zwingend notwendig, eine Gesamtstrategie zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern auf Bundesebene festzulegen. Der kürzlich vom BMUB initiierte Stakeholder-Dialog zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern muss daher auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt werden. Gewässerverunreinigungen durch Medikamente sowie Einträge der Landwirtschaft (Nitrat) gehören in besonderem Maße auf den Prüfstand. Es bedarf einer konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips.

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4117 vom 13. Oktober 2017)

 

 

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