Die Fraktion der FDP hat im Januar einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucksache 19/5839 – in den Landtag eingebracht.
Dieser sieht vor, dass die Kommunen Straßenbeiträge nicht mehr erheben sollen, sondern erheben können und dass § 93 HGO dergestalt geändert wird, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen im Sinne der §§ 11 und 11 a des Kommunalabgabengesetzes nicht mehr besteht.
Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls im Januar ein Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen – Drucksache 19/5961 – in den Hessischen Landtag eingebracht.
Dieser sieht vor, dass sowohl die Möglichkeit der Erhebung von einmaligen als auch die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen aus dem Gesetz gestrichen wird. § 93 HGO soll dergestalt geändert werden, dass die Erhebung von Straßenbeiträgen für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen nicht zulässig ist.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund steht beiden Gesetzentwürfen ablehnend gegenüber.
Da das hessische Kommunalabgabengesetz erst 2013 grundlegend geändert wurde, besteht unserer Auffassung nach keinerlei Handlungsbedarf, zumal sich das bisherige System von einmaligen und wiederkehrenden Straßenbeiträgen bewährt hat. Die in der politischen Diskussion immer wieder angeführte „soziale Schieflage“ kann aus unseren Erfahrungen heraus nicht bestätigt werden. Vielmehr ergibt sich aus unserer Beratungspraxis, dass die Kommunen sehr großzügig hinsichtlich der Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen in sozialen Härtefällen sind. Für Einzelfälle sieht das Hessische Kommunalabgabengesetz in § 11 Abs. 12 HessKAG sowie die Abgabenordnung ausreichende Instrumente (Erlass, Stundung, Ratenzahlung) vor, um diesen zu begegnen.
Mit einer Änderung der bisherigen Soll- in eine Kann-Regelung mit gleichzeitiger Änderung des § 93 HGO steht unserer Auffassung nach zu befürchten, dass dies zu einer faktischen Abschaffung der Straßenbeitragserhebung vor Ort führen wird. Da keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, droht eine Verschlechterung der Verkehrsinfrastruktur. Ebenso dürfte dies eine weitere kommunale Verschuldung zur Folge haben.
Sollte die Möglichkeit der Erhebung der Straßenbeiträge vollständig aus dem Kommunalabgabengesetz gestrichen werden, so würde sich der Gesetzgeber vom Vorteilsprinzip verabschieden und die kommunale Selbstverwaltung würde geschwächt. Insoweit ist zwar aufgrund des Konnexitätsprinzips eine Gegenfinanzierung erforderlich, es steht allerdings zu befürchten, dass der Beitragsausfall nicht vollständig ausgeglichen wird, so dass ebenfalls Finanzierungslücken auftreten werden und eine Verschlechterung der Verkehrsinfrastruktur zu erwarten ist.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund fordert bei jedweder Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Hinblick auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, dass das Land Hessen die potentiellen Einnahmeausfälle durch entsprechende
Finanzmittel vollständig kompensiert.
Die ausführliche Begründung ist unserer Stellungnahme zu entnehmen, welche Sie neben den Gesetzestexten in unserem Internet-Angebot finden: www.hsgb.de/abgabenrecht
Wir bitten um Kenntnisnahme.
