Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den Kommunalen Spitzenverbänden die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2023 für die hessischen Kommunen bekannt gegeben.
Maßgeblichkeit der Orientierungsdaten
Mit Blick auf die nachstehend zusammengefassten wesentlichen Ergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass für die Haushalts- und Finanzplanung der Städte und Gemeinden die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) maßgeblich sind (vgl. § 9 Abs. 3 GemHVO). Die Orientierungsdaten sind nunmehr auch im Staatsanzeiger Nr. 44 vom 30.10.2023 auf S. 1362ff veröffentlicht (vgl. auch bereits die Vorberichterstattung in Meldung Nr. 136/2023 im HSGB Kompakt vom 12.09.2023).
Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2023
Laut HMdF wurde die Einnahmenerwartung für das laufende Jahr 2023 angesichts der bisher verzeichneten Einnahmeentwicklung nach unten korrigiert (im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung). Allerdings seien dann aufgrund der absehbaren wirtschaftlichen Erholung höhere Steuereinnahmen in den späteren Finanzplanungsjahren zu erwarten. Insgesamt bestätigt die Steuerschätzung aus dem Oktober 2023 die auf Grundlage der Orientierungsdaten zugrunde zu legende Aufwärtsentwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen:
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
Mio. Euro |
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Verbindliche Orientierungsdaten |
4.224,7 |
4.541,6 |
4.859,5 |
5.126,7 |
5.357,4 |
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Nachrichtlich: Herbst-Steuerschätzung |
4.201,0 |
4.445,0 |
4.802,0 |
5.065,0 |
5.306,0 |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
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Verbindliche Orientierungsdaten |
693,3 |
728,0 |
749,8 |
764,8 |
780,1 |
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Nachrichtlich: Herbst-Steuerschätzung |
699,0 |
735,0 |
759,0 |
774,0 |
790,0 |
Einschätzung der Geschäftsstelle
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle ist die pessimistische Erwartung für 2023, wie sie das HMdF mitteilt, möglicherweise auch übertrieben.
Hinweise des HMdF zum Gewerbesteueraufkommen
Laut HMdF ergeben sich Besonderheiten bei der Steuerschätzung für das landesweite Aufkommen der Gewerbesteuer. In der Herbst-Steuerschätzung wurde bundesweit für 2023 ein gegenüber früheren Schätzungen erhöhtes Gewerbesteueraufkommen prognostiziert. Laut HMdF liegt der Steuerschätzung jeweils eine Regionalisierung des erwarteten bundesweiten Aufkommens der Gestalt zugrunde, dass der hessische Anteil am bundesweiten Aufkommen für eine definierte Referenzperiode ermittelt und für die Schätzung der Steuereinnahmen in der Zukunft zugrunde gelegt wird. Das HMdF teilt insoweit mit, dass der hessische Anteil am bundesweiten Gewerbesteueraufkommen in den ersten beiden Quartalen 2023 „nur mehr“ 9.75% betrug. Gegenüber der Vergleichsperiode ergibt sich daraus ein Rückgang um 0,44 Prozentpunkte, was einem Verlust an Gewerbesteuer von 300 Mio. Euro entspräche. Das HMdF verweist insoweit allerdings darauf, dass dies fast ausschließlich auf Mindereinnahmen in zwei Großstädten zurückzuführen ist. Daher geht auch das HMdF davon aus, dass sich die prognostizierte negative Entwicklung der Gewerbesteuer bei der weit überwiegenden Mehrzahl der hessischen Städte und Gemeinden nicht bemerkbar machen wird.
Zusammenfassende Bewertung
Die Herbst-Steuerschätzung hat den bereits seit längerem prognostizierten Aufwärtstrend bei den wesentlichen kommunalen Steuereinnahmen bestätigt. Das unterstreicht, dass die Gemeinden ihrer Finanzplanung die vom HMdIS bekanntgemachten Orientierungsdaten zugrunde legen können, ohne sachwidrige Ergebnisse befürchten zu müssen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2. – Dr.R.
