Die öffentlichen Haushalte können bis 2020 mit weiter steigenden Einnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis der 147. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 3. bis 5. November 2015 in Nürnberg.
Im Jahr 2016 wird das Steueraufkommen insgesamt um 5,2 Mrd. Euro unter dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Hintergrund für die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen sind Steuerrechtsänderungen, die erstmalig in der Schätzung zu berücksichtigen waren. Dazu zählen etwa das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, aber auch die Auswirkungen eines BFH-Urteils, das zu Erstattungen von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002 führt. Diesen Mindereinnahmen steht eine positive Schätzabweichung in Höhe von gesamtstaatlich 6,3 Mrd. Euro gegenüber. Unterm Strich werden sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte also weiter positiv entwickeln.
Für die Gemeinden der westlichen Bundesländer enthält die November-Steuerschätzung folgende Veränderungen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr in %:
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+6,4 |
+2,7 |
+5,5 |
+4,8 |
+4,9 |
+4,8 |
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Gewerbesteuer brutto |
+2,9 |
-1,6 |
+10,1 |
+2,4 |
+2,7 |
+3,1 |
Damit weichen die Annahmen der Steuerschätzung von den vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichten Orientierungsdaten (Staatsanzeiger 2015, S. 999) ab:
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2015* |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+4,8 |
+4,0 |
+5,5 |
+5,0 |
+5,0 |
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Gewerbesteuer brutto |
+2,7 |
+4,0 |
+3,0 |
+2,5 |
+2,5 |
* eigene Berechnung auf Grundlage der angegebenen Vergleichswerte 2015 zu 2014.
Wir empfehlen, im Zweifel die jeweils vorsichtigere Schätzvariante zu Grunde zu legen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
