Der DStGB hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) im Hinblick auf die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments zur EU-Trinkwasserrichtlinie nochmals gegenüber dem Europäischen Parlament Stellung genommen.
Im Rahmen der Stellungnahme haben die Verbände unterstrichen, dass die Initiative der EU-Kommission, die Trinkwasserrichtlinie an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, grundsätzlich zu begrüßen ist. In den zwischenzeitlichen Beratungen des federführenden Umweltausschusses des Europäischen Parlaments ist es gelungen, sinnvolle Änderungen am Kommissionsentwurf vorzunehmen, u. a. zur Wiedereinführung des bewährten Systems sogenannter Indikatorparameter. Diese Parameter beinhalten wichtige, für den Verbraucher selbst zu überprüfende Parameter wie Geschmack und Färbung und sind gleichzeitig für die Trinkwasseraufbereitung relevant.
Aus Sicht der Verbände bedarf es allerdings weiterer Anpassungen, um die Trinkwasserqualität in der EU auch in Zukunft zu gewährleisten. So muss insbesondere das Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip noch stärker in der Richtlinie verankert werden. Die insoweit vom EP-Umweltausschuss vorgeschlagenen Änderungsanträge werden daher unterstützt. Die Entscheidung über die Anwendung und Ausgestaltung eines risikobasierten Ansatzes muss im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Nur so können bei der Umsetzung eine Anpassung an den nationalen Rahmen erlaubt und die Struktur der kommunalen Wasserwirtschaft und der Kommunen in Deutschland berücksichtigt werden.
Auch in Sachen „Informationspflichten“ bedarf es noch weiterer Korrekturen. Der Richtlinienentwurf sieht weiterhin über die Trinkwasserqualität hinausgehende Informationspflichten der Trinkwasserversorgungsunternehmen vor. Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren wie Kosten- und Entgeltstrukturen dienen aus Sicht der Verbände nicht der Transparenz für Verbraucher über die Qualität ihres Trinkwassers. Sie sind in erheblichem Maße von lokalen Gegebenheiten abhängig, und ein Vergleich zwischen Versorgungsgebieten ist nur eingeschränkt möglich. Die kommunalen Verbände plädieren daher dafür, die Ausweitung der Informationspflichten abzulehnen.
Die Hauptgeschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4118 vom 12. Oktober 2018)
