Startseite Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat den kommunalen Spitzenverbänden am 18.02.2014 die Novelle des Elektrogesetzes zur Stellungnahme übersandt. Dazu fand Ende März auch ein Verbändegespräch im BMUB statt, bei dem die kommunale Seite Gelegenheit hatte, ihre Position darzustellen. Zentrale Neuerungen sollen in den Bereichen der Registrierung, der Eigenvermarktung durch die Kommunen, einer Rücknahmepflicht durch den Handel sowie beim Eindämmen illegaler Exporte von Elektro- und Elektronikaltgeräten getroffen werden.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat am 31.03.2014 zu dem Referentenentwurf des BMUB Stellung genommen. Dabei wurde insbesondere angeregt, die Systematik des Gesetzentwurfs für den Gesetzesanwender einfacher zu gestalten. Momentan sind etwa die Übergangsregelungen, welche nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst gelten, erst in den §§ 47 ff. aufgeführt. Weiterhin wird der Gesetzeszweck beleuchtet, die Dual-Use-Problematik angesprochen, eine Einschätzung zu Nachtspeicheröfen gegeben und abschließend werden die Vorschriften im Einzelnen aus kommunaler Sicht betrachtet. Insbesondere die beabsichtigten Neuregelungen in § 17 zu einer obligaten Rücknahmeverpflichtung für großflächige Betriebe des Elektrohandels für Kleinstgeräte in Umsetzung der EU-Richtlinie halten wir für kaum praktikabel, nicht zielführend und darüber hinaus auch nicht notwendig. Die kommunalen Spitzenverbände hatten 2013 ein Positionspapier sowie zu Jahresbeginn 2014 eine Rahmenvereinbarung zur Sammlung von Elektrogeräten mit den Baumärkten vorgelegt. Diese Dokumente sind dem BMUB bekannt. Daran hatten die Verbände die Erwartung geknüpft, dass auf die Statuierung einer Rücknahmeverpflichtung des großflächigen Elektrohandels verzichtet werden könnte, weil bereits ein effizientes Rücknahmesystem für Kleingeräte in Deutschland besteht und von den Kommunen kontinuierlich ausgebaut wird.

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist online abrufbar unter www.dstgb.de, Schwerpunkt „Abfallwirtschaft“, Rubrik „Elektroschrott“. Darüber hinaus kann sie bei der Hauptgeschäftsstelle des DStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, Telefon 0228 / 95 96 2-11, eMail: claudia.wissen@dstgb.de angefordert werden.

(III/4 833-19 Sarah Richter, 03.04.2014)

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