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Bei der Kreisstadt Bad Hersfeld ist die Stelle der oder des

hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Zur Kreisstadt Bad Hersfeld gehören die Stadtteile Allmershausen, Asbach, Beiershausen,

Heenes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga sowie die Ortsbezirke Eichhofsiedlung, Hohe Luft und Johannesberg.

Nach der letzten vorläufigen Bevölkerungsfortschreibung des Hess. Statistischen Landesamtes hat die Kreisstadt Bad Hersfeld insgesamt 28.910 Einwohner.

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld besteht aus 39 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: SPD-Fraktion 13 Sitze, CDU-Fraktion 7 Sitze, Fraktion GRÜNE/Neue Bürgerliste 5 Sitze (3 Sitze GRÜNE, 2 Sitze NBL), FDP-Fraktion 5 Sitze, Fraktion FWG/DIE LINKE 4 Sitze (3 Sitze FWG, 1 Sitz DIE LINKE), Unabhängige Bürger Bad Hersfeld (UBH) 4 Sitze, 1 fraktionsloser Stadtverordneter.

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 11. September 2016 von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Bad Hersfeld für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt. Sie / Er wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Eine eventuelle Stichwahl findet am 25. September 2016 statt.

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B4 der Hessischen Kommmunalbesoldungs- verordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten / innen auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Januar 2017. Zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister wählbar ist jede/r Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt nach den Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Von der / dem künftigen Bürgermeisterin / Bürgermeister wird erwartet, dass er/sie ihren/seinen Wohnsitz in Bad Hersfeld nimmt.

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Sie sind bis spätestens Montag, den 04. Juli 2016, 18.00 Uhr, während der Dienststunden schriftlich beim 

                 Wahlleiter der Kreisstadt Bad Hersfeld, Weinstr. 16, 36251 Bad Hersfeld,

einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich.

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am Samstag, dem 30.04.2016, im öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Kreisstadt Bad Hersfeld, der Hersfelder Zeitung, öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung kann auch auf unserer Internetseite www.bad-hersfeld.de eingesehen oder unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.

  

Stadt Florstadt   DER MAGISTRAT

Haben Sie Freude und Interesse an einer verantwortungsvollen Führungsposition in der Finanzverwaltung? Verfügen Sie über fundierte kaufmännische Grundlagen und Erfahrung in der Kommunalverwaltung? Dann bewerben Sie sich bei der Stadt Florstadt als

Leiter/Leiterin der Finanzverwaltung

Aufgabenschwerpunkte:

– Leitung der Finanzverwaltung (Kämmerei, Steuern, Finanzbuchhaltung und Kasse)

– Erstellen von Haushalts- und Finanzplänen, Jahresabschlüssen und    Haushaltssicherungskonzepten

– Haushaltssteuerung

– Erarbeitung von Strategien zur mittelfristigen Wahrung des Haushaltsausgleichs

– Bearbeitung von Angelegenheiten der Kreditwirtschaft

– Beteiligungsmanagement

– Vermittlung und Kenntnis neuester Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

 

Gesucht wird eine engagierte und flexible Führungspersönlichkeit mit

 

– abgeschlossenem Fachhochschulstudium für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbarem Hochschulabschluss der Betriebswirtschaft,

– mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen sowie weitreichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen,

– umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Organisation der Verwaltungsarbeit,

– Fachwissen im allgemeinen Verwaltungs- und Satzungsrecht,

– Erfahrungen in der Mitarbeiterführung,

– fundierte EDV-Kenntnisse, qualifizierten Kenntnissen in MS-Office,

– möglichst Erfahrung mit Software „NSK“. 

 

Anforderungsprofil:

 

– flexibel, überdurchschnittliches Engagement, verbunden mit der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte und übergreifende Zusammenhänge zu erfassen

– Organisations- und Verhandlungsgeschick

– Verantwortungsbereitschaft, selbstständiges Arbeiten sowie Entscheidungsfreude

– Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten

– kommunikativ, sicher und präzise bei mündlicher und schriftlicher Darstellung

– stetige Fort- und Weiterbildungsbereitschaft

– Bereitschaft zur flexiblen Arbeitseinteilung (z.B. Sitzungen außerhalb der Regelarbeitszeit)

 

Für diese interessante Tätigkeit ist, je nach persönlicher Voraussetzungen, für Beamtinnen und Beamte eine Besoldung bis A 12 g. D. bzw. für Beschäftigte eine vergleichbare Vergütung nach TVöD vorgesehen.

Die Stadt Florstadt ist bestrebt, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 30.Juni 2016 an den

Magistrat der Stadt Florstadt

– Haupt- und Personalamt –

Freiherr-vom-Stein-Straße 1

61197 Florstadt

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Durchwahlnummer Herr Stürtz 06035/96 99-18,

E-Mail: info@florstadt.de, Internet: www.florstadt.de .

 

 

Die Stadt Neckarsteinach (ca. 4.000 Einwohner) sucht zum baldmöglichsten Termin eine/einen

Leiterin/Leiter für die Finanzverwaltung

Aufgabenschwerpunkte:

  • Leitung der Finanzverwaltung mit den Bereichen Stadtkasse, Steuerverwaltung, Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung,
  • Bearbeitung finanzieller Grundsatzfragen,
  • Erstellen des Haushalts und der Finanzplanung, Vollzug des Haushaltes, Aufstellung des Jahresabschlusses und der Bilanzen,
  • Haushaltssteuerung, Haushaltsüberwachung und Haushaltssicherung sowie Erarbeitung von Strategien zur mittelfristigen Wahrung des Haushaltsausgleichs,
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung,
  • Vermittlung und Kenntnis neuester Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Die Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Gesucht wird eine engagierte und flexible Führungspersönlichkeit mit 

  • abgeschlossenem Fachhochschulstudium für den gehobenen nicht-technischen
  • Verwaltungsdienst (Dipl.-Verwaltungswirtin/Dipl.-Verwaltungswirt/Bachelor of Arts – Public Management) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbarer beruflicher Erfahrung,
  • Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit und Durchsetzungsvermögen,
  • gründlichen Fachkenntnissen im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen und möglichst Berufserfahrung auf dem Gebiet des neuen kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (NKHR) – die Stadt Neckarsteinach hat im Jahre 2009 auf die Doppik umgestellt -,
  • weitreichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen in der Doppik,
  • fundierten EDV-Kenntnissen sowie qualifizierten Kenntnissen in MS-Office,
  • umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Organisation der Verwaltungsarbeit,
  • Fachwissen im allgemeinen Verwaltungs- und Satzungsrecht,
  • Erfahrung in „Infoma/NSK” oder „Infoma/newsystem“- Software.

Die Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien außerhalb der üblichen Dienstzeit wird erwartet.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung gem. § 82 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 06.06.2016 an den

Magistrat der
Stadt Neckarsteinach
Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach,

bzw. per E-Mail (pdf-Format, max. 10 MB) an buergermeister@neckarsteinach.de .

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Herold Pfeifer (Tel.: 06229-920011) oder Herr Ockert (Tel.: 06229-920023) zur Verfügung.

 

 

Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist in der Abteilung IV „Kommunale Angelegenheiten“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters im Referat IV 2 „Kommunale Finanzaufsicht, Kommunalwirtschaft“ 

zu besetzen. 

Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 HBesG oder eine vergleichbare Tarifstelle stehen zur Verfügung. 

Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere: 

  • Mitwirkung bei der Finanzaufsicht über die Gemeinden und Landkreise, insbesondere Erstellung und Auswertung statistischer Daten,
  • Mitarbeit bei Fragen des kommunalen Finanzausgleichs und des kommunalen Schutzschirms,
  • Mitarbeit am Gemeindehaushaltsrecht,
  • Grundsatzfragen des Landesausgleichsstocks und Bewilligung von Zuweisungen. 

In Frage kommen überdurchschnittlich qualifizierte und belastbare Beamtinnen und Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes oder Tarifbeschäftigte mit vergleichbarer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung. Die Bewerberin/der Bewerber sollte über vertiefte Rechtskenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Kommunalen Haushaltswesens verfügen. Eine Tätigkeit im kommunalen Bereich ist von Vorteil. 

Erwartet werden: 

  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, verbunden mit Einfühlungsvermögen in politische Vorgänge,
  • sicherer Umgang mit dem MS-Office-Paket,
  • Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative,
  • selbständiges Arbeiten und Durchsetzungsvermögen,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit. 

Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch ist sicherzustellen, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird. 

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter des Referates IV 2, Herr Ministerialrat Hardt (Tel. 353-1510), und der Leiter des Personalreferats, Herr Ministerialrat Drachsler (Tel. 353-1582), zur Verfügung. 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von drei Wochen mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 21/2016 an das 

Hessische Ministerium des Innern und für Sport
– Personalreferat Z 6 –
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

 

 

 

Verkaufsanzeige

Die Gemeinde 64859 Eppertshausen verkauft einen Flügel der Marke Baldur, Herstellungsjahr ca. 1920-1925, Lack- und Tastaturen Neuaufbereitung ca. 1990, gebrauchs- und spielfähig, Maße 157 x 157 x 102 cm, incl. Flügeldecke für 1.000,00 € VHB.

 

Kontaktaufnahme bitte über:

 

Jürgen Geist

Fachbereichsleiter 3 – Bau- und Umwelt

Franz-Gruber-Platz 14

64859 Eppertshausen

Tel. 06071-3009-30

Mobil 0174-9122325

FAX 06071-3009-55

E-Mail bauamt@eppertshausen.de

 

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