Gemeinde Bad Zwesten, Stadt Weilburg, Stadt Taunusstein, Gemeinde Abtsteinach, Gemeinde Wartenberg
Stellenausscheibung:
In der Gemeinde Bad Zwesten (3.898 Einwohner) ist die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl zu besetzen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 29. Januar 2017 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bad Zwesten für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 12. Februar 2017 unter den beiden Bewerberinnen /Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Der frühest mögliche Beginn der Amtszeit ist der 01.07.2017.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamtenaufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister wählbar ist:
- jede/r Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und Unionsbürger/in mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland,
- der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ebenfalls am Wahltag das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nicht wählbar ist, wer nach § 31 Hessische Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlages erfolgen. Für Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gelten die Bestimmungen der §§ 10 bis 13 und 45 Kommunalwahlgesetzt (KGW).
Eine besondere Bewerbung an den Gemeindewahlausschuss ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens bis Montag, den 21. November 2016, bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter zu erhalten. Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig vor diesem Termin eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
In der Stadt Weilburg (Lahn)
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeisters
neu zu besetzen.
Die Stadt Weilburg hat 12.591 Einwohnern (Stichtag 30.09.2015), besteht aus 11 Stadtteilen und liegt im Landkreis Limburg-Weilburg. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 12. März 2017 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weilburg (Lahn) für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben, am 26. März 2017 eine Stichwahl statt. Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Juli 2017. Die Besoldung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen für die kommunalen Wahlbeamten im Lande Hessen nach Besoldungsgruppe B 2. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ausschluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 HGO entsprechend.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlages erfolgen. Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gelten die Bestimmungen der §§ 10 bis 13 sowie 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618). Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Art. 21 GG, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind während der allgemeinen Öffnungszeiten, spätestens bis 02. Januar 2017 bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem vom Wahlleiter der Stadt Weilburg mit der Wahrnehmung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragten Bediensteten im
Wahlamt der Stadt Weilburg im Rathaus Weilburg, Mauerstraße 6/8,
2. Stockwerk, Zimmer 204, 35781 Weilburg an der Lahn
einzureichen.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen – Vordrucke für Parteien – eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden.
Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 – Formblatt Unterstützungsunterschrift“, das von dem Gemeindewahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle weiteren Formblätter bei dem Gemeindewahlleiter in Papierform angefordert werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 02. Januar 2017 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Von der künftigen Bürgermeisterin / von dem künftigen Bürgermeister wird erwartet, dass sie/er ihren/seinen Wohnsitz in Weilburg (Lahn) hat oder dorthin verlegt.
In der Stadtverordnetenversammlung besteht zurzeit folgende Sitzverteilung:
SPD 12, CDU 12, FWG 6, FDP 4, Grüne 3.
Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung ist am 4. September 2016 im “Weilburger Tageblatt“ öffentlich bekannt gemacht worden. Sie ist auch auf www.weilburg.de unter Stadt- und Bürgerinformation, Aktuelles aus dem Rathaus, Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Weilburg an der Lahn
gez.
Hans-Peter Schick
Gemeindewahlleiter
Stadt Taunusstein
Im Fachbereich 2 – Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement –
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle neu zu besetzen:
Abteilungsleiter/-in
Infrastrukturmanagement
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt die eines/einer Vollbeschäftigten.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den tariflichen Bestimmungen nach EG 13 TVöD.
Das Aufgabengebiet umfasst die verantwortliche Leitung der Abteilung Infrastrukturmanagement (10 Mitarbeiter/innen), die für die Aufgabenbereiche Technisches Infrastrukturmanagement, Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen, Freiraumplanung, Bestattungswesen, Betrieb des Stadtwaldes sowie Liegenschafts- und raumbezogene Basisinformationen, zuständig ist.
Fachliche Anforderungen
- Ein abgeschlossenes Studium (FH/TU/TH) zum/zur Tiefbauingenieur/in mit den Schwerpunkten der Fachrichtung Straßenplanung oder Straßenbautechnik
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Straßenplanung, dem Straßenbau und der Straßenunterhaltung
- Mehrjährige Führungserfahrung ist Voraussetzung
- Eine Zusatzqualifikation im Bereich Verkehrsplanung und Verkehrssysteme ist wünschenswert
- Nachgewiesene vertiefte Fachkenntnisse im Geschäftsprozessmanagement und Projektmanagement
- Erfahrung in der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts
- Umfangreiche EDV-Kenntnisse (z. B. AutoCAD)
Persönliche Anforderungen
- Hohe Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit
- Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Führungskompetenz
- Organisationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- gute Kenntnisse der MS-Office-Produkte und Kenntnisse im Umgang mit Finanzsoftware
- Führerschein Klasse III bzw. B und die Bereitschaft, im Außendienst gegen Wegstreckenentschädigung den eigenen PKW einzusetzen.
Wir freuen uns auf ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.11.2016, die zu richten sind an den
Magistrat der Stadt Taunusstein – Personal- und Organisationsentwicklung –
Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
Sollten Sie noch Informationsbedarf haben, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06128 / 241–250 (Herr Lüer) gerne zur Verfügung.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Abtsteinach im Landkreis Bergstraße, ca. 2.400 Einwohner, sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter für die Finanzverwaltung.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Leitung der Finanzverwaltung mit den Bereichen Kämmerei, Gemeindekasse, Gemeindesteuern und -abgaben, Finanz- und Anlagenbuchhaltung,
- Aufstellen von Haushalts- und Finanzplänen, Jahresabschlüssen und Haushaltssicherungskonzepten,
- Haushaltsüberwachung und -steuerung,
- Erarbeitung von Strategien zur mittelfristigen Wahrung des Haushaltsausgleichs,
- Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation,
- Vermögens- und Schuldenverwaltung,
- Vermittlung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien,
- Grundsatzfragen zur Friedhofsverwaltung,
- Die Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten
Wir suchen eine engagierte und flexible Führungskraft mit:
- abgeschlossenem Fachhochschulstudium für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst (Dipl.-Verwaltungswirtin/-wirt/Bachelor of Arts – Public Management) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirtin/-wirt oder vergleichbare berufliche Erfahrung,
- Berufserfahrung im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Doppik,
- INFOMA newsystem© sowie MS-Office Kenntnisse,
- Fachwissen im allgemeinen Verwaltungs- und Satzungsrecht,
- Kenntnisse in der Kommunalverwaltungsarbeit
Wir erwarten:
- Sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick,
- Verantwortungsbereitschaft und selbständiges Arbeiten,
- hohe Führungskompetenz bei gleichzeitig hoher Teamfähigkeit,
- Kritik- und Konfliktfähigkeit,
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (z.B. Sitzung gemeindlicher Gremien außerhalb der Kernarbeitszeit)
Wir bieten:
- je nach persönlicher Voraussetzung für Beamtinnen oder Beamte eine Besoldung bis A 12 des gehobenen Dienstes bzw. für Beschäftigte eine vergleichbare Vergütung nach TVöD,
- ein nettes Betriebsklima in einem überschaubaren Team
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte schriftlich oder elektronisch (stefan.pape@abtsteinach.de, max. 5 MB) bis zum 02.12.2016 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach
Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach
Mail: stefan.pape@abtsteinach.de
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Rolf Reinhard (Tel. 06207/940710) oder Herr Stefan Pape (Tel. 06207/940711) gerne zur Verfügung.
Kaufgesuch:
Die Gemeinde Wartenberg möchte die Umkleidekabinen in ihrem Freibad austauschen. Interesse bestände an noch gut erhaltenen nicht mehr genutzten Umkleidekabinen bereits geschlossener Frei- oder Hallenbäder. Die alten Umkleidekabinen sind mit dem Untergrund verschraubt und haben pro Einheit 8 Kabinen, die die Maße 1.070 x 1.200 mm aufweisen, insgesamt pro Block also 4500 x 2.400 mm.
Kontaktaufnahme unter:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg
Ansprechpartner: Herr Michael Zier, Tel. 06641/9698-18,
e-mail: Michael.Zier@Gemeinde-Wartenberg.de
