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In der Gemeinde Heuchelheim, Landkreis Gießen, ist die Stelle der / des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / hauptamtlichen Bürgermeisters 

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. 

Die Gemeinde Heuchelheim hat zurzeit rund 7.400 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen Heuchelheim und Kinzenbach. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim besteht aus 31 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: CDU 10 Sitze, SPD 9 Sitze, Bündnis 90 / Die Grünen 5 Sitze, FWG-FDP 4 Sitze, KWI 3 Sitze. 

Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. 

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 17. Dezember 2015. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. 

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 14. Juni 2015 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Heuchelheim gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 28. Juni 2015 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt. 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben. 

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 9. April 2015, 18 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Gemeinde Heuchelheim, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 9. April 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. 

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am 05.02.2015 in den Gemeindenachrichten der Gemeinde Heuchelheim veröffentlicht. Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.heuchelheim.de eingesehen oder unter der vorgenannten Anschrift angefordert werden. 

gez. Schneider
Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Heuchelheim

In der Gemeinde Wettenberg, Landkreis Gießen, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin oder Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Gemeinde Wettenberg besteht aus den drei Ortsteilen Krofdorf-Gleiberg, Launsbach und Wißmar mit zurzeit rund 12.200 Einwohnern.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 14. Juni 2015 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wettenberg für die Dauer von sechs Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine eventuell notwendige Stichwahl soll am 28. Juni 2015 stattfinden. 

Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe B 2 der Hessischen Kommunalbesoldungsordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. 

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31. Januar 2016.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsange-hörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben und nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 9. April 2015, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Formblätter erhältlich. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 9. April 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 17. Januar 2015 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wettenberg amtlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung können Sie auf unserer Internetseite www.wettenberg.de einsehen oder unter der vorgenannten Anschrift anfordern.

Carina Eichstädt
Wahlleiterin der Gemeinde Wettenberg

 

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