Die Gemeinde Hammersbach (4.900 Einwohner) sucht in Vollzeit (Teilzeit möglich) zum schnellst möglichen Termin eine/n
Sachgebietsleiter/in Finanzen und Kasse
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (Teilzeit möglich). Zum Einsatz kommt die Software der Firma H & H. Das Finanz- und Kassenteam besteht aus 3 Mitarbeiterinnen. Der Sachgebietsleiter/ die Sachgebietsleiterin ist der Fachbereichsleitung unterstellt. Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in der/die mit Weitblick verantwortungsbewusst und motivierend tätig wird, sowie entscheidungsfreudig und mit hoher Einsatzbereitschaft die Position erfüllt.
Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Sachgebietsleitung für den Finanz- und Kassenbereich
- Grundsatzentscheidungen für das Finanz- und Kassengeschäft, sowie Koordination der Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- Überwachung Haushaltsplanung und Haushaltsführung, Finanz- und Investitionsplanung
- Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz
- Auf- und Ausbau eines Finanzcontrollings, sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Gespräche mit Aufsichtsbehörde und Banken
- Abwicklung von Darlehensverträgen und Kassenkrediten
- Gebührenkalkulation
- Verwaltung der Deckungskreise
- Mittelbeschwirtschaftlerin für den Bereich Finanzen und Kasse
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Beratung des Bürgermeisters, der Fachbereichsleitung und der Gemeindegremien bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
- Rechte und Freischaltung im H & H
Ihr Profil:
- Abschluss als Dipl.-Betriebswirt/in, Dipl.- Finanzwirt/in oder eine vergleichbare betriebswirtschaftliche Qualifikation oder Verwaltungsfachwirt/in mit guten Kenntnissen im kommunalen Wirtschaftsrecht
- Umfassende Kenntnisse im Verwaltungs- und Haushaltrecht, die durch mehrjährige Berufserfahrung erworben wurden
- EDV Kenntnisse, wünschenswert mit H & H
- Fähigkeit zu konzeptionellem und analytischem Denken und Arbeiten
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten außerhalb der Dienstzeiten
- Bereitschaft zur Sitzungsteilnahme der gemeindlichen Gremien und zur Ausübung der Schriftführertätigkeit im Haupt- und Finanzausschuss
- Hohes Engagement, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Kommunikationsstärke und ausgeprägte Teamfähigkeit
Wir bieten:
- Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Flexible Arbeitszeitregelung und Fortbildungsmöglichkeiten
- Eingruppierung Entgeltgruppe TVöD 10
- Leistungsentgelt nach TVÖD on top
Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und freuen uns über Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.
Interessiert oder neugierig?
Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 07. Februar 2015 an die Gemeindeverwaltung Hammersbach, Hauptamt Frau Sandra Schutt, Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach.
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und reichen nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Wir werden Ihre Unterlagen nicht zurücksenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten.
Noch Fragen?
Dann rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns. Frau Sandra Schutt Hauptamt, Tel. 06185/ 1800-24 S.Schutt@Hammersbach.de, informiert Sie gerne.
In der Gemeinde Buseck, Landkreis Gießen, ist die Stelle der / des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Buseck hat zurzeit rund 13.500 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Oppenrod und Trohe.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten- Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 14. Juni 2015 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Buseck für die Dauer von 6 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 28. Juni 2015 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31.12.2015.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 09. April 2015, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig Straße 15, 35418 Buseck einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 09. Juni 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck besteht aus 37 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: SPD 13 Sitze, FWG 11 Sitze, CDU 8 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 5 Sitze.
Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am Freitag, 16.01.2015 in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Gemeinde Buseck (Busecker Anzeiger und Busecker Nachrichten) veröffentlicht. Die Bekanntmachung können Sie auch auf unserer Internetseite www.buseck.de / Wahl einsehen oder unter der vorgenannten Anschrift anfordern.
Die Wahlleiterin
der Gemeinde Buseck
gez. Schindler
