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Spangenberg, Lindenfels und Merenberg

 

In der Stadt Spangenberg ist die Stelle des / der

hauptamtlichen Bürgermeisters / hauptamtlichen Bürgermeisterin

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Stadt Spangenberg hat zurzeit rund 6.100 Einwohner und besteht aus der Kernstadt und 12 Stadtteilen.

Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 01.04.2016. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister wird am 08. November 2015 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Spangenberg gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. November 2015 unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 31. August 2015,  18.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Stadt Spangenberg, Rathausstraße 7, 34286 Spangenberg einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31. August 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde am  18.07.2015 In der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen veröffentlicht. Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.spangenberg.de eingesehen oder unter der vorgenannten Anschrift angefordert werden.

Krug
Wahlleiterin der Stadt Spangenberg

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STADT LINDENFELS
   DER MAGISTRAT

Bei der Stadt Lindenfels/ Odw. ( 5000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Eintritt die Stelle der

         Sachgebietsleitung für das Haupt- und Personalamt

in Vollzeit zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst derzeit schwerpunktmäßig:

– Leitung des Haupt- und Personalamtes
– Bearbeitung kommunalrechtlicher und Personal-Angelegenheiten
– Parlamentarisches Büro für alle Gremien einschließlich der Schriftführertätigkeit
  in der Stadtverordnetenversammlung und im Magistrat
– Kindertagesstätten –Zusammenarbeit mit den Trägern
– Satzungsrecht
– Aufbau- und Ablauforganisation
– Grundstücksverkehr und Vertragswesen
– Ortsgericht

Wir erwarten:

-eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in oder
 eine vergleichbare Ausbildung wie Bachelor öffentliche Verwaltung
-Kenntnisse und Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung
-Engagement, Selbständigkeit, Durchsetzungs- und Kooperationsfähigkeit
-soziale Kompetenz
-Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Integrität und Politikverständnis
-PC-Kenntnisse in den Standardprogrammen

Es steht eine Stelle nach A 10 BBesG zur Verfügung. Eine entsprechende
Anstellung im Rahmen des TvöD/VkA EG 9/EG 10 ist möglich. 

Die Stadt Lindenfels bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Ehrenamtliches Engagement in Vereinen, Rettungsdiensten und Freiwilligenorganisationen erhalten in den Auswahlverfahren eine besondere Gewichtung.
Im Rahmen einer Umorganisation wird das Sachgebiet möglicherweise
Änderungen erfahren.

Bewerbungen (ohne Hüllen und Mappen) mit den üblichen Unterlagen sind bis
zum 31. 08.2015 zu richten an Magistrat der Stadt Lindenfels, Burgstraße 39,
64678 Lindenfels.

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In dem Marktflecken Merenberg, Landkreis Limburg-Weilburg ist die hauptamtliche Stelle des

Bürgermeisters m/w

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Der Marktflecken Merenberg umfasst 5 Ortsteile mit rund 3.300 Einwohnern.

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 10. Mai 2016. Die neue Amtszeit beginnt am 11. Mai 2016 und beträgt 6 Jahre.

Die Wahl findet am Sonntag, den 15. November 2015 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Gewählt ist, wer die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht keiner der Bewerber m/w mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 29. November 2015, unter den beiden Bewerber m/w, die im ersten Wahlgang  die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Die Besoldung und die Aufwandsentschädigung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 16 und richtet sich nach der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten m/w auf Zeit (KomBesDAV). 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach den §§ 31 und 32 Abs.2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen nach den §§ 10 bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von den Wählergruppen und von Einzelbewerbern m/w eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung sind gesetzlich vorgeschrieben. 

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, den 07. September 2015 bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter des Marktfleckens Merenberg, Rathaus, Allendorfer Straße 4, 35799 Merenberg einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke zu erhalten. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 07. September 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. 

Die Gemeindevertretung des Marktflecken Merenberg besteht aus 23 Mitgliedern mit folgender Sitzverteilung:

CDU 8 Sitze, SPD 11 Sitze, Bündnis90/Die Grünen 2 Sitze, Bürgerliste Merenberg/FWG 2 Sitze.  

 

Der Gemeindewahlleiter
des Marktfleckens Merenberg
gez. Bürgermeister Reiner Kuhl

 

 

 

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