10 Stellenanzeigen:
Gemeinde Altenstadt, Gemeinde Bad Emstal, Gemeinde Egelsbach, Gemeinde Kriftel, Gemeinde Lautertal, Gemeinde Schöneck, Stadt Gelnhausen, Stadt Ober-Ramstadt, Gemeinde Bischofsheim, Stadt Seligenstadt
In der Gemeinde Altenstadt (Hessen), Wetteraukreis, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeistern / hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Gemeinde Altenstadt (Hessen) hat 12.176 Einwohnerinnen und Einwohner (Stichtag 30.06.2017).
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 04. März 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenstadt (Hessen) gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am 18. März 2018 unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Oktober 2018. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 25. Dezember 2017, bis 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Altenstadt (Hessen), Frankfurter Straße 11, 63674 Altenstadt einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 25. Dezember 2017 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenstadt besteht aus 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und setzt sich derzeit wie folgt zusammen: SPD 10 Sitze; CDU 9 Sitze; FWG 6 Sitze, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 5 Sitze, NPD 4 Sitze, FDP 3 Sitze.
Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung ist am 18.11.2017 im „Kreis-Anzeiger“ sowie auf der Homepage der Gemeinde Altenstadt öffentlich bekannt gemacht worden. Sie kann zusätzlich unter der oben genannten Anschrift beim Gemeindewahlleiter angefordert werden.
Altenstadt, den 14. November 2017
Der Wahlleiter der Gemeinde Altenstadt
gez. Dominic Imhof
In der Gemeinde Bad Emstal (Landkreis Kassel) ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Bad Emstal hat zurzeit 6.104 Einwohner in 4 Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 18. März 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bad Emstal für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am 15. April 2018 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 14. Juli 2018 und beträgt 6 Jahre.
Die Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV). Danach ist das Amt der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet. Zusätzlich wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der KomBesDAV gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nach
- 32 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen. Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gelten die Bestimmungen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens am 08. Januar 2018, bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin im Rathaus Bad Emstal, Kasseler Str. 57, 34308 Bad Emstal, einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke zu erhalten.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal besteht zurzeit folgende Sitzverteilung: SPD 13, Bürgerliste Bad Emstal 9, Bündnis 90 / Die Grünen 3.
Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am
- Oktober 2017 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Emstal, den „Emstaler Nachrichten“, bekannt gemacht worden. Sie kann auf der Homepage der Gemeinde Bad Emstal (www.bad-emstal.de) eingesehen werden.
Zusätzlich kann sie unter der vorgenannten Anschrift angefordert werden.
Bad Emstal, 01.11.2017
Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bad Emstal
gez. Mira Keilmann
In der Gemeinde Egelsbach mit 11.573 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der/des
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 18.02.2018, eine evtl. Stichwahl am 04.03.2018 statt.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 19.06.2018.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlags sind gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 11.12.2017 bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Egelsbach, Rathaus Zimmer 43, Freiherr-vom-Stein-Straße 13, 63329 Egelsbach, einzureichen.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 11.12.2017 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Sie kann unter der vorgenannten Anschrift angefordert werden.
Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge verbundene Stellenausschreibung ist in dem Bekanntmachungsorgan Langener Zeitung am 13.11.2017 veröffentlich worden. Sie kann zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Egelsbach eingesehen werden.
Egelsbach, 13.11.2017
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Egelsbach
Schmidt
Gemeindewahlleiter
In der Gemeinde Kriftel im Main-Taunus-Kreis ist die Stelle
der hauptamtlichen Bürgermeisterin/
des hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Gemeinde Kriftel hat ca. 11.100 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 4. März 2018, von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kriftel für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am Sonntag, 18. März 2018, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Die Amtszeit beginnt am 1. September 2018.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Die Wahl findet gemäß § 39 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.
Wählbar ist, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (sog. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger),
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht nach § 31 HGO vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlvorschläge können einreichen,
- jede in der Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel vertretene politische Partei; mehrere politische Parteien können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen.
- jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für eine schriftliche Bewerbung unabhängig von Vorschlägen einer in der Gemeindevertretung vertretenen Partei sind 62 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorzulegen.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 27. Dezember 2017, 18:00 Uhr, schriftlich (im Original) bei dem Wahlleiter der Gemeinde Kriftel, Sachgebiet Wahlen, Frankfurter Straße 33-37, 65830 Kriftel, oder persönlich in Zimmer 102 des Dienstgebäudes Staufenstraße 4 einzureichen.
Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke können über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel besteht aus 31 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und setzt sich derzeit wie folgt zusammen: CDU: 17 Sitze, SPD: 5 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 5 Sitze und FDP: 4 Sitze.
Hinsichtlich der Einzelheiten wahlrechtlicher Vorschriften wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Kriftel vom 23. Oktober 2017 über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verwiesen, die auf der Internetseite der Gemeinde Kriftel (www.kriftel.de) veröffentlicht ist.
Kriftel, 6. November 2017
Der Wahlleiter
der Gemeinde Kriftel
Franz Jirasek
Erster Beigeordneter
In der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) im Vogelsbergkreis
ist die Stelle der / des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / hauptamtlichen Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) hat zurzeit 2.411 Einwohner und besteht aus 7 Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, den 25. Februar 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keine/r der Bewerberinnen / Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 11. März 2018 unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Die Besoldung erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Juli 2018.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum Montag, den 18. Dezember 2017, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die vorgeschriebenen Formblätter sind auch im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen -Vordrucke für Parteien- eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 – Formblatt Unterstützungsunterschrift“, das vom Gemeindewahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. Dezember 2017 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) besteht zurzeit folgende Sitzverteilung: SPD 7 Sitze, CDU 6 Sitze, UBG 2 Sitze.
Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung ist am 25.10.2017 in den „Lautertaler Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht worden. Sie kann unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Ferner kann Sie auch im Internet unter www.lautertal-vogelsberg.de abgerufen werden.
Lautertal (Vogelsberg), 26.10.2017
Der besondere Gemeindewahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)
gez. Eifert
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schöneck
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
In der Gemeinde Schöneck (Hessen), Main-Kinzig-Kreis, ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin /hauptamtlichen Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Gemeinde Schöneck hat ca. 12.200 Einwohner und besteht aus drei Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 18. Februar 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schöneck für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am 04. März 2018 unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 15. Juli 2018. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, den 11. Dezember 2017, 18:00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, 61137 Schöneck, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 11. Dezember 2017 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck besteht zurzeit folgende Sitzverteilung:
SPD 11 Sitze; CDU 9 Sitze; WAS 5 Sitze, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4 Sitze; FDP 4 Sitze; FWG Schöneck 4 Sitze (= 37 Sitze).
Der Wahlleiter der Gemeinde Schöneck
Gez.
Laufer
Verw.-Fachwirt
Gemeinde Bischofsheim
Kreis Groß Gerau
Bei der Gemeinde Bischofsheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Leitung der Abteilung Bauen und Bauhof
zu besetzen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 13 TVöD bewertet und im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A13 g.D. Hess. Besoldungsgesetz ausgewiesen.
Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie unter
www.bischofsheim.de/Rathaus-und-Politik/Stellenausschreibungen.
Der Magistrat
Der Barbarossastadt Gelnhausen
Stellenausschreibung
Die Barbarossastadt Gelnhausen (22.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Leiter des Hauptamtes (m/w)
Dem Hauptamt sind folgende Aufgaben zugeordnet:
- „Zentrale Steuerung“, „Organisation“, „Städtische Gremien“, „IT-Organisation“, „Rechtsangelegenheiten“, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, „Tourismus und Kultur“.
- Teilnahme und Berichterstattung bei Sitzungen des Magistrats, Ausschüssen und ggf. Ortsbeiräten.
Gesucht wird eine engagierte, entscheidungsfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die über die Befähigung zur Mitarbeiterführung, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen verfügt. Die Funktion verlangt darüber hinaus eine hohe Einsatzbereitschaft und ein sicheres Auftreten.
Wünschenswert sind Erfahrungen in einer kommunalen Verwaltung einer Stadt in vergleichbarer Größe Gelnhausens.
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts für die allgemeine Verwaltung, Public Management oder eine betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie ein fundiertes Rechts- und Fachwissen.
Geboten wird eine vielseitige und anspruchsvolle Führungsposition in Vollzeit mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, leistungsgerechte Besoldung bzw. Vergütung je nach Qualifikation bis A 15 / EG 15.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen nach dem Schwerbehindertengesetz entsprechend berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Barbarossastadt Gelnhausen finden Sie unter www.gelnhausen.de.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Magistratsdirektor Michael Schwaab unter der Telefonnummer 06051/830 110 gerne zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.12.2017 per Post oder E-Mail (ausschließlich im PDF-Format an bewerbung@gelnhausen.de) an den
Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Personalabteilung,
Frau Marianne Baum, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Stadt Ober-Ramstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in im Produktbereich des
Haushalts- und Finanzmanagement
(Vollzeit, unbefristet)
Aufgabenschwerpunkte:
- Haushalts- und Finanzplanung
- Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs
- Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- Controlling und Erstellen von Berichten
- Mitarbeit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Liquiditätsplanung und Darlehensverwaltung
- Erstellung von Statistiken
- Weiterentwicklung der ILV und KLR
Voraussetzung:
Verwaltungsausbildung mit Zusatzqualifikation Finanz- oder Bilanzbuchalter/in, Diplom Betriebs- oder Finanzwirt/in
Wir erwarten:
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise im Haushalts- und Finanzmanagement, mit guten Kenntnissen im Haushaltsrecht (Doppik) ist erwünscht
- Kenntnis der Finanzsoftware N7/NSK (Infoma)
- Selbstständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten, Eigenverantwortung und –initiative
- Sicheres Auftreten, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildung
- Teilnahme an Sitzungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
- Sichere EDV-Anwenderkenntnisse (insbesondere MS-Office, Online-Recherche)
Wir bieten:
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- eine unbefristete Vollzeitstelle und damit einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- eine tarifliche Beschäftigung (TVöD, Bereich VKA) mit Zusatzversorgung, die Eingruppierung erfolgt entsprechend des Verantwortungsprofils und der persönlichen Voraussetzungen bis EG 12, auch ist eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A12 möglich
- weitere Aufstiegschancen sind nicht ausgeschlossen
Der/Die Stelleninhaber/in ist Vorgesetzte/r für den Bereich der Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie stellv. Fachbereichsleiter/in im Bereich „Finanzmanagement“.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 01.12.2017 an nachstehende Anschrift:
Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt
-Personalmanagement-
Kennwort: Finanzmanagement
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Nähere Informationen zur Stelle erhalten Sie vom zuständigen Fachbereichsleiter, Herrn Uwe Hanker (Telefon: 06154 702-30, E-Mail: uwe.hanker@ober-ramstadt.de). Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe oder Klarsichthüllen zu. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Vorlage eines frankierten Rückumschlages.
Bei der Stadt Seligenstadt ist im Dezernat II (Standesamt, Ordnungs- und Umweltamt, Bauamt, Amt für soziale Infrastruktur) die Stelle der
Leitung des Standesamtes
mit den unterstrukturierten Bereichen Standesamt, Bürgerbüro, Wahlen und Statistik, Datenschutz, Friedhofs-wesen) und der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten des Dezernates II (hauptsächlich im Bereich Datenschutz, Wahlrecht, Ordnungsrecht, Personenstandsrecht, kommunales Satzungsrecht)
im Angestellten- oder Beamtenverhältnis zu besetzen.
Das Standesamt gehört zum Dezernat II unter der Leitung der Ersten Stadträtin. Neu zu besetzen ist die Amtsleitung mit Personal- und Vorgesetztenfunktionen gegenüber den ca. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Bereichen Standesamt, Wahlen und Statistik, Bürgerbüro und Friedhofswesen eingesetzt sind.
Die Amtsleitung ist der Dezernentin direkt unterstellt. Ferner ist ebenfalls unter der Leitung der Dezernentin die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten des Dezernates II zu erledigen. Hierzu gehören hauptsächlich die Bereiche Datenschutz, Ordnungsrecht, Personenstandsrecht und städtisches Satzungsrecht. Im Übrigen sind Verwaltungsaufgaben und die Funktion der/des Datenschutzbeauftragten und der Standesbeamtin/des Standesbeamten zu übernehmen.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Leitung des Standesamtes
- Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten des Dezernats II (insbesondere Datenschutzrecht, Ordnungsrecht, Personenstandsrecht, städtisches Satzungsrecht) mit Sachbearbeitung, Durchführung von Widerspruchsverfahren und teilweise Prozessvertretung
- Wahrnehmung der Funktion der/des Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung
- Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen, ggf. Übernahme des Amtes der Gemeindewahlleitung
- Wahrnehmung der Funktion der Standesbeamtin/des Standesbeamten
- Bearbeitung und Beurkundung personenstandsrechtlicher Angelegenheiten, Einbürgerungen, Friedhofswesen
- Budgetplanung und Budgetverantwortung für den Amtsbereich
- Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Amtes und des Dezernats (Erstellung von Dienstanweisungen, Statistiken, Beschwerdemanagement, Erarbeitung von Satzungen und Verträgen etc.)
Wir erwarten:
- Ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und des Rechtsreferendariats (mit jeweils mindestens befriedigenden Leistungen), möglichst mit Schwerpunkten im öffentlichen Recht
- Von Vorteil wären einschlägige Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere
der Kommunalverwaltung
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen für Standesbeamtinnen/Standesbeamte sowie an sonstigen Fortbildungen in den zu bearbeitenden Aufgabenbereichen
- Ein hohes Maß an Einsatz- und Kooperationsbereitschaft sowie Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- Selbstsicheres Auftreten sowie eine ausgeprägte mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Hohes Engagement und Durchsetzungsvermögen
- Sozialkompetenz und die Fähigkeit zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Teamfähigkeit
- Fundierte EDV-Anwenderkenntnisse, insbesondere MS Office sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in fachbezogene Programme
- Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Dienst zu leisten, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an Gremiensitzungen oder der Durchführung von Wahlen.
Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Auch Beamtinnen und Beamte mit der Besoldungsgruppe A 13 können gegebenenfalls übernommen werden.
Es handelt sich grundsätzlich um eine Vollzeitstelle. Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse möglich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da sie in diesem Bereich unterrepräsentiert sind. Sofern Sie Mitglied in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind, stehen wir der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Seligenstadt positiv gegenüber.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum 14. Dezember 2017 an den
Magistrat der Stadt Seligenstadt, Rechts- und Personalamt,
Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt
Bewerbungen per E-Mail können Sie – zusammengefasst in einer PDF-Datei (mit max. 3 MB) – an folgende Adresse senden: bewerbungen@seligenstadt.de
Bitte legen Sie keine Originale und Bewerbungsmappen vor. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer auf dem Postweg eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend großen, frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag bei. Bewerbungsunterlagen die uns per E-Mail zugehen, werden nicht zurückgesendet. Alle eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach sechs Monaten vernichtet.
