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In der Kurstadt Bad Orb, Main-Kinzig-Kreis, ist die Stelle der / des 

hauptamtlichen Bürgermeisterin / hauptamtlichen Bürgermeisters 

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Kurstadt Bad Orb hat rund 9.500 Einwohner. 

Die Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin endet am 15. März 2016. Die neue Amtszeit beginnt am 16. März 2016 und beträgt sechs Jahre. 

Die Wahl findet am Sonntag, dem 8. November 2015 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht keiner der Bewerberinnen / Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 29. November 2015, unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt. 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV).

Zusätzlich wird eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben. 

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Donnerstag, dem 3. September 2015 bis 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Stadt Bad Orb, Zimmer 1.06, Frankfurter Straße 2, 63619 Bad Orb einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke zu erhalten. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 3. September 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb besteht aus 31 Mitgliedern. Aktuell besteht folgende Sitzverteilung: CDU 11 Sitze, SPD 12 Sitze, FWG 6 Sitze, fraktionslos 2 Sitze. 

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am Samstag, 01.08.2015 in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bad Orb (Amtsblatt der Stadt Bad Orb) veröffentlicht worden. Die Bekanntmachung können Sie auch auf unserer Internetseite www.bad-orb.de/Rathaus/wahlamt/Bürgermeisterwahl2015 einsehen oder unter der vorgenannten Anschrift anfordern. 

Der Wahlleiter
der Stadt Bad Orb
gez. Michael Metzler

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