Startseite Statusmitteilung des HMWEVL zum zentralen Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen (Bauleitplanungsportal)

Statusmitteilung des HMWEVL zum zentralen Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen (Bauleitplanungsportal)

Mit dem durch die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Mai 2017 neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen nach § 6 a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 2 BauGB auch wirksame in Kraft getretene Bauleitpläne mit der jeweiligen Begründung, der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Mit Schreiben vom 27.11.2017 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) wurde die Geschäftsstelle darüber informiert, dass das Ministerium derzeit an der Einrichtung eines zentralen Internetportals, zukünftig als „Hessisches Bauleitplanungsportal“ bezeichnet, arbeite und dieses im Frühjahr 2018 allen Städten und Gemeinden zugänglich gemacht werden soll. Sobald eine Nutzbarkeit gegeben ist, soll von Seiten des Ministeriums nochmals eine entsprechende Information erfolgen.

Im Übrigen wird auf das in der Anlage befindliche Schreiben des HMWEVL vom 27.11.2017 verwiesen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage ED 17 Information an komm. Spitzenverbände und Reg.verband FRM (1).pdf

 

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