Startseite Statistik des Steuerhaushalts bringt es an den Tag: Hessische Kommunen verfehlten auch 2013 noch das Steueraufkommen des Jahres 2008

Statistik des Steuerhaushalts bringt es an den Tag: Hessische Kommunen verfehlten auch 2013 noch das Steueraufkommen des Jahres 2008

Das Statistische Bundesamt (destatis) hat die Statistik des Steuerhaushalts für 2013 veröffentlicht. Sie zeigt, dass die für die Bundesebene verbreiteten Meldungen von Rekordsteuereinnahmen zumindest für Hessens Kommunen nicht zutreffen. Sie erreichten zum fünften Mal in Folge nicht das schon einmal 2008 und damit vor der Wirtschaftskrise erreichte Niveau.

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Grundsteuer A

17,2

18

17,5

17,5

17,9

19,1

Grundsteuer B

711,6

721,7

738,8

753,3

790

853,3

Gewerbesteuer netto

3537,1

2706

2971

3047,7

3439

3411,3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2729,3

2472,8

2335,1

2356,3

2632

2609,1

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

337

331,7

336,6

358,4

357,6

359,4

Sonstige Steuern

37,1

38

45

56,7

70,4

85,3

insgesamt

7369,3

6288,2

6444

6589,9

7306,9

7337,5

Zu bedenken ist, dass die absolute Höhe der Steuereinnahmen in unterschiedlichen Jahren nicht abschließend vergleichbar ist. Durch Inflationseffekte sinkt die Kaufkraft mit der Folge, dass 7,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen 2014 weitaus weniger Aufgaben finanzieren können als noch 2008. Dieser Effekt wird in der Literatur neuerdings als „kalte Regression“ bezeichnet (Broer, Kommunale Steuerzeitschrift – KStZ – 2014, S. 21 ff.). Siehe Schaubild

Setzt man das Steueraufkommen eines Ausgangsjahres – hier 2008 als letztes „ungetrübtes“ Vorkrisenjahr gleich 100 und verfährt mit dem Verbraucherpreisindex als Maß für die Inflation genauso, dann zeigt sich, dass das heutige Steueraufkommen deutlich (rund 562 Mio. €) höher sein müsste, um dieselbe „Kaufkraft“ wie 2008 zu vermitteln (Berechnungsmethode in Anlehnung an Broer, KStZ 2014, S. 21, 23).

Grundlage der Berechnungen ist die Statistik „Steuerhaushalt“ (Fachserie 14, Reihe 4) sowie der ebenfalls vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex („Lange Reihen“) für die Jahresdurchschnitte 2008-2013.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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