Das Statistische Bundesamt (destatis) hat die Statistik des Steuerhaushalts für 2013 veröffentlicht. Sie zeigt, dass die für die Bundesebene verbreiteten Meldungen von Rekordsteuereinnahmen zumindest für Hessens Kommunen nicht zutreffen. Sie erreichten zum fünften Mal in Folge nicht das schon einmal 2008 und damit vor der Wirtschaftskrise erreichte Niveau.
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
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Grundsteuer A |
17,2 |
18 |
17,5 |
17,5 |
17,9 |
19,1 |
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Grundsteuer B |
711,6 |
721,7 |
738,8 |
753,3 |
790 |
853,3 |
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Gewerbesteuer netto |
3537,1 |
2706 |
2971 |
3047,7 |
3439 |
3411,3 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
2729,3 |
2472,8 |
2335,1 |
2356,3 |
2632 |
2609,1 |
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
337 |
331,7 |
336,6 |
358,4 |
357,6 |
359,4 |
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Sonstige Steuern |
37,1 |
38 |
45 |
56,7 |
70,4 |
85,3 |
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insgesamt |
7369,3 |
6288,2 |
6444 |
6589,9 |
7306,9 |
7337,5 |
Zu bedenken ist, dass die absolute Höhe der Steuereinnahmen in unterschiedlichen Jahren nicht abschließend vergleichbar ist. Durch Inflationseffekte sinkt die Kaufkraft mit der Folge, dass 7,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen 2014 weitaus weniger Aufgaben finanzieren können als noch 2008. Dieser Effekt wird in der Literatur neuerdings als „kalte Regression“ bezeichnet (Broer, Kommunale Steuerzeitschrift – KStZ – 2014, S. 21 ff.). Siehe Schaubild
Setzt man das Steueraufkommen eines Ausgangsjahres – hier 2008 als letztes „ungetrübtes“ Vorkrisenjahr gleich 100 und verfährt mit dem Verbraucherpreisindex als Maß für die Inflation genauso, dann zeigt sich, dass das heutige Steueraufkommen deutlich (rund 562 Mio. €) höher sein müsste, um dieselbe „Kaufkraft“ wie 2008 zu vermitteln (Berechnungsmethode in Anlehnung an Broer, KStZ 2014, S. 21, 23).
Grundlage der Berechnungen ist die Statistik „Steuerhaushalt“ (Fachserie 14, Reihe 4) sowie der ebenfalls vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex („Lange Reihen“) für die Jahresdurchschnitte 2008-2013.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
