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Statistik des Steuerhaushalts 2020 liegt vor

Der Steuerhaushalt 2020 des Statistischen Bundesamts zeigt im Vergleich zur Statistik für das Vorjahr 2019 die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen „unter Corona-Bedingungen“. Das Statistische Bundesamt stellt die Steuereinnahmen dabei für die wesentlichen Steuerarten getrennt nach den 417 kreisangehörigen Städten und Gemeinden einerseits und den fünf Großstädten andererseits dar. 2020 ergab sich damit im Vergleich zu 2019 folgendes Bild (in Mio. Euro; ggfls. rundungsbedingte Differenzen):

 

2020

2019

Veränderung               2020 zu 2019

 

kaG

krfrSt.

zus.

kaG

krfrSt.

zus.

kaG

krfrSt.

zus.

Grundsteuer A

24,7

0,5

25,2

24,1

0,6

24,6

+0,6

0,0

+0,6

Grundsteuer B

837,1

398,3

1.235,4

1.201,4

393,7

1.201,4

+29,4

+4,5

+34

Gewerbesteuer (brutto)

2.307,9

2.143,3

4.451,2

2.703,8

2.746,3

5.450,1

-395,8

-603

-998,8

Gemeindeanteil Einkommensteuer

2.791,3

912,1

3.703,4

2.813,4

919,3

3.732,7

-22,1

-7,2

-29,3

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

409,1

353,1

762,2

374,4

323,1

697,5

+34,7

+30

+64,7

sonstige Steuern

69,4

34,9

105,6

80,5

42,2

124,1

-11,1

-7,3

-18,6

zusammen

6.242,2

3.672,3

9.915,7

6.338,2

4.039,5

10.379,2

-96

-367,3

-463,5

Insgesamt kamen die Städte und Gemeinden damit relativ glimpflich durch das erste Krisenjahr.

Da die Gewerbesteuer den Hauptanteil der Einbrüche der Steuereinnahmen verursachte, konzentrierten sich die Verluste in den fünf kreisfreien Städten. Andererseits springt erfahrungsgemäß die Gewerbesteuer nach dem Ende einer wirtschaftlichen Delle auch besonders schnell wieder an, so dass die Großstädte gute Aussichten haben, das Finanzloch schnell schließen zu können. Zudem profitierten die Städte und Gemeinden auch durch die Pauschalzahlungen im Zusammenhang mit Gewerbesteuerausfällen 2020 (insg. 1.213 Mio. Euro). Einen geringfügig höheren Selbstbehalt bei der Gewerbesteuer konnten die Städte und Gemeinden in Hessen auch deshalb verzeichnen, weil der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage von (2019) 64 v.H. auf 35 v.H. Gewerbesteuerumlage zzgl. 21,75 v.H. (hessischer) Heimatumlage in 2020 sank. Mit der Pauschalzahlung für Gewerbesteuerausfälle wurden die Gewerbesteuerausfälle rechnerisch landesweit überkompensiert; lokal betrachtet stellt sich das Bild teilweise anders dar. Auch die Senkung der Gesamtbelastung des Gewerbesteueraufkommens durch Gewerbesteuer- und hessische Heimatumlage im Vergleich zu 2019 wirkte 2020 positiv, ist aber ebenfalls nicht wiederholbar.

Nicht direkt vergleichbar sind die Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der durch eine Sondereffekte im Jahr 2020 verzerrt wird. Dahinter steckten keine in diesem Maße gewachsenen Umsatzsteuereinnahmen, sondern Eingriffe des Bundesgesetzgebers zu Gunsten der Kommunen, die insbesondere von Einbußen durch die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes im 2. Halbjahr 2020 verschont werden sollten.

Die positiven Änderungen im Aufkommen der Grundsteuern dürften maßgeblich durch Hebesatzerhöhungen geprägt sein.

Bei den oben unter „Sonstige Steuern“ zusammengefassten Steuereinnahmequellen kam es durch die vorübergehende Schließung vieler öffentlich zugänglicher Spielstätten und Einrichtungen zu Einbrüchen v.a. bei der Spielapparatesteuer (Mio. Euro):

 

 

2020

2019

Veränderung

Spielapparatesteuer

67,5

88,7

-21,2

Hundesteuer

27,5

26,4

+1,1

Zweitwohnungssteuer

7,3

4,9

+2,4

Jagd- u. Fischereisteuern

1,2

1,4

-0,2

sonst. Steuern

2,0

2,7

-0,7

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R.

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