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Städtebau & Wohnen: Bundeskabinett beschließt Entwurf zum „Gebäudetyp-E-Gesetz“

Am 06.11.2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen.

Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht für einfaches Bauen. Dabei geht es nicht um einen bestimmten Gebäudetypus, sondern allgemein um die Möglichkeit, einfacher, innovativer und kostengünstiger zu bauen.

Zum einen werden Bauleistungen, die nur den Komfort- oder Ausstattungsstandard eines Gebäudes betreffen, nicht mehr automatisch Vertragsbestandteil. Das soll auch für Regeln gelten, die den Einsatz von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren.

Zum anderen soll es zwischen fachkundigen Unternehmern möglich werden, von den Regeln der Technik abzuweichen. Künftig setzt das nicht mehr voraus, dass der Bauunternehmer den Besteller des Bauwerks über Risiken und Konsequenzen der Abweichung aufklärt. Haben die Unternehmer keine Vereinbarung zu einem Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik getroffen, soll eine Abweichung davon künftig unter gewissen Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Bauwerks begründen.

 

Der DStGB hat in seiner gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag den Referentenentwurf grundsätzlich begrüßt. Die Möglichkeiten zur Abweichung von sog. „anerkannten Regeln der Technik (aRdT)“ vereinfacht die Umsetzung einer nutzungsorientierten Gebäudeausstattung.

Für den Wohnungsbau bieten die Neuregelungen durchaus eine Chance, der anhaltenden Verteuerung durch verringerte Baukosten entgegenzuwirken. In der Stellungnahme zum Referentenentwurf haben die kommunalen Spitzenverbände jedoch auch auf Unklarheiten hingewiesen. Unklar bleibt beispielsweise, ob auch auftraggebende Kommunen als fachkundig gelten.

 

Weitere Informationen:

Der Regierungsentwurf sowie weitere Informationen finden sich unter:

www.bmj.de

Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlichte Leitlinie „Einfach Bauen – Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“ kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

www.bmwsb.bund.de

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2 Vo/SB/AE

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