Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat mit als Anlage beigefügtem Schreiben vom 25.03.2015 die Kommunalen Spitzenverbände über die Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (§46a FAG) wie folgt informiert.
Zur Abführung zusätzlicher Umsatzsteueranteile des Landes zur Kompensation kommunaler Steuerausfälle infolge des seit 1996 geänderten Familienleistungsausgleichs wurde für das Jahr 2013 im Haushaltsplan ein Kompensationsbetrag von 190.990.065 € zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der vom Land zu leistenden Nachzahlung für das Jahr 2010 in Höhe von 27.009.935 € betrug der Haushaltsansatz 2013 im Kap. 1701 – 613 02 somit 218.000.000 €.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 vom 10. November 2014 (BGBl. I S. 1707) die Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt. Auf Hessen entfällt danach einen Anteil von 5.709.353.048,83 €. Dies entspricht rd. 6,50 % des Gesamtländeranteils von 87.830.780.827,19 €. Auf Basis dieser Feststellung kann nun der Anteil der Kommunen an den Ausgleichsleistungen gem. § 46a Abs. 4 FAG ermittelt werden. Danach hat das Land eine Nachzahlung in Höhe von 17.389.018 € an die Gemeinden zu leisten.
Bei der Berechnung wurden die folgenden Parameter des § 1 FAG berücksichtigt:
• Im Jahr 2013 beträgt der Länderanteil an der USt 50,30 %. Darin enthalten sind 6,30 %-Punkte zum Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs. Ausgleichsbetrag 11.003.362.422 €
• Erhöhung des Ausgleichsbetrags zum Ausgleich der Kindergelderhöhung 2010 (§ 1 FAG Satz 19) 1.326.000.000 €
• Endgültiger Ausgleichsbetrag 12.329.362.422 €
• Auf Hessen entfallender Anteil (rd. 6,50 %) 801.458.011 €
• davon stehen den Gemeinden 26 % gem. § 46a FAG zu 208.379.083 €
• in 2013 veranschlagter Kompensationsbetrag 190.990.065 €
• Differenz 17.389.018 €
(+ Nachzahlung an Gemeinden/ – Rückforderung von Gemeinden)
Der Differenzbetrag wird mit der ersten Abschlagszahlung 2016 zusammen mit dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer ausgeglichen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
