Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat unter anderem bei den Kommunalen Spitzenverbänden nachgefragt, wie die Praxis mit dem Fachkräftemangel (in Kitas) umgeht und welche Maßnahmen vor Ort zu dessen Begegnung getroffen werden. So wisse man beim HMSI beispielsweise von einigen Kommunen, die Projekte zur Förderung des Quereinstiegs durchführten oder auch für alle kommunalen Tageseinrichtungen die Öffnungszeiten eingeschränkt hätten. Man bitte daher, sich ggf. unter Einbeziehung der Mitglieder zur Frage zu äußern, ob die Notwendigkeit für Maßnahmen gesehen wird, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und wenn ja, welche Maßnahmen hierfür ergriffen werden.
Das Ministerium hat um Rückmeldung bis 19.02.2024 gebeten.
Koalitionsvertrag für die 21. Landtagswahlperiode
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Hessischen Landtags führt bezüglich des Fachkräftemangels in Kitas aus:
„Hierbei werden die Verbesserungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen für Fachkräfte wie die möglichst weitgehende Freistellung der Kita-Leitung von administrativen Arbeiten, die
Entlastung durch zusätzliche Verwaltungs- und Hilfskräfte, die mittelbare pädagogische Arbeit und die Interaktions- und Prozessqualität zwischen Kind und Fachkraft aufgegriffen. Wir wollen auch im Bereich Kita Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten für alle Beschäftigten schaffen.
Um mehr Fachkräfte im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen, wollen wir insbesondere folgende Maßnahmen intensivieren:
- Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PIVA) wollen wir durch den Ausbau der bezahlten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher weiterentwickeln.
- Wir steigern die Zahl der Ausbildungsplätze an den Erzieherfachschulen bedarfsgerecht.
- Die Schulgelder an privaten Erzieherfachschulen schaffen wir ab.
- Die Anwerbung von Erzieherinnen und Erziehern aus dem Ausland wird intensiviert.
- Ausländische Abschlüsse werden wir schneller und unbürokratischer anerkennen.
- Die bisher beschlossenen Änderungen des Quereinstiegs werden wir evaluieren und bei Bedarf anpassen.“
Einschätzung der Geschäftsstelle
Die vorstehenden Ausführungen aus der Koalitionsvereinbarung (S. 29) formulieren umfangreichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So lässt § 25b Abs. 2 Nr. 6 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs die Mitarbeit in Kindergruppen von sonstigen Personen nur zu, soweit diese über einen Bezug zum Profil und Konzept der Tageseinrichtung verfügen, der vom Träger zu begründen ist. Folge ist, dass eine entsprechende Anerkennung – wenn sie denn erfolgt – allein auf eine einzige Einrichtung bezieht. Gerade aus Sicht kommunaler Kita-Träger ist das nicht sachgerecht, weil diese in der Regel über mehrere entsprechende Einrichtungen verfügen und ein flexiblerer Personaleinsatz wünschenswert wäre.
Aus unserer Mitgliedschaft ist uns weiter bekannt, dass eine Reihe von Kommunen eine Entlastung der Fachkräfte insbesondere auf zwei Wegen herbeiführen:
- Mitarbeit von Nicht-Fachkräften zur Entlastung der Fachkräfte von Tätigkeiten, für die das fachliche Qualifikationsprofil von Fachkräften nicht zwingend erforderlich ist sowie
- Verlagerung von administrativen Tätigkeiten aus den Einrichtungen in die kommunale
Insoweit würde auch eine verbesserte Anrechnung dieser Unterstützungs-Kräfte auf den Personalbedarf helfen.
Bitte um Unterstützung
Soweit über die hier bzw. im Koalitionsvertrag für die 21. Landtagswahlperiode angesprochenen Punkte hinaus in Ihrer Stadt oder Gemeinde Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung umgesetzt werden, bitten wir um Ihre Mitteilung möglichst bis 15.02.2024.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju
