Startseite Sogenannte „Reichsbürger“ und „Malta-Inkasso“

Sogenannte „Reichsbürger“ und „Malta-Inkasso“

Mitglieder der sog. „Reichsbürgerbewegung“ haben in den letzten Wochen durch schwere Gewalttaten auf sich aufmerksam gemacht. Doch auch querulatorische Eingaben und Vorsprachen in Bürgerbüros gehören ebenso zu den üblichen Verhaltensweisen wie die Geltendmachung abstruser Forderungen.

Schadensersatzforderungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

So übersenden „Reichsbürger“ nicht selten Unterlassungserklärungen, verbunden mit utopischen Schadensersatzforderungen, die beispielsweise in allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt werden. Diese Fälle sind in der Praxis einfach zu bewältigen, weil die Städte und Gemeinden mit den „Reichsbürgern“ keinen Vertrag geschlossen haben, in den die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden könnten.

„Malta-Inkasso“

In der Öffentlichkeit hat die Masche des sog. „Malta-Inkasso“ Aufmerksamkeit erfahren. Auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/9978) beschäftigt sich mit dieser Problematik. Das „Malta-Inkasso“ funktioniert dergestalt, dass sog. „Reichsbürger“ Schulden erfinden und diese in das in den Vereinigten Staaten durch den Bundesstaat Washington betriebene Online-Handelsregister Uniform Comercial Code (UCC) eintragen. Nach Darstellung der Bundesregierung muss dafür angegeben werden, dass der Schuld bislang nicht widersprochen worden sei. Anschließend würden die Forderungen an ein von „Reichsbürgern“ begründetes Inkasso-Unternehmen abgetreten. Das Inkasso-Unternehmen bekomme dann von einem Gericht in Malta ungeprüft die Berechtigung, die erfundenen Schulden in Deutschland einzutreiben.

In ihrer Antwort auf die Anfrage führt die Bundesregierung aus, dass es den „Reichsbürgern“ bisher noch in keinem Fall gelungen sei, ihre erfundenen und unberechtigten Forderungen durchzusetzen. Die Bundesregierung verfüge auch nicht über Erkenntnisse zu entsprechenden Vollstreckungen oder Vollstreckungsversuchen. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht auch keine Rechtsgrundlage für eine internationale Zuständigkeit maltesischer Gerichte wegen angeblich bestehender Amtshaftungsansprüche gegen deutsche Amtsträger. Die Bundesregierung und die Länder hätten Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass es in Malta zu entsprechenden Gerichtsverfahren komme um den Beklagten eine Verteidigung gegen die vermeintlichen Ansprüche zu ermöglichen.

Wichtig zu wissen: Eintragungen gegen ausländische Amtsträger im UCC sind nach Auskunft des Staates Washington an die Bundesregierung nicht zulässig. Allerdings sei es nicht möglich, solche Eintragungen durch einen Filter zu verhindern oder automatisch löschen zu lassen. Dafür seien vielmehr individuelle Anträge des betroffenen Amtsträgers oder seiner Dienststelle notwendig. Die Landesjustizverwaltungen würden die Betroffenen bei entsprechenden Versuchen unterstützen.

Der Geschäftsstelle ist bisher nicht bekannt, ob es zu derartigen Vollstreckungsversuchen gekommen ist. Sollte es dazu kommen, empfiehlt sich in jedem Fall, schnellstmöglich Kontakt zur Justizverwaltung zu suchen, um das weitere Vorgehen zu klären.

Allgemeines zum Umgang mit „Reichsbürgern“

Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat allgemeine Hinweise zum Umgang der Verwaltungen mit „Reichsbürgern“ herausgegeben (wir berichteten im Eildienst Nr. 1 – ED 6 vom 15.01.2016). Die kurze Broschüre „Umgang mit „Reichsregierungen“ und „Reichsbürgern“ kann kostenlos unter

https://lfv.hessen.de/pr%25C3%25A4vention/informationsmaterial/extremismus (Stand: 29.11.2016) heruntergeladen werden. Dort werden u.a. stichwortartig folgende Handlungsmöglichkeiten empfohlen:

  • sich auf keine Diskussion einlassen
  • schnell und konsequent auf Anträge reagieren
  • auf konkret gestellte Anträge nur eine kurze schriftliche Antwort geben, denn Erläuterungen der Rechtsfragen überzeugen den Antragssteller meist nicht und ziehen weitere Schreiben nach sich
  • dienstliche Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ auf das Notwendige beschränken
  • auf Proklamationen oder Erklärungen nicht reagieren
  • Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, als unbegründet zurückweisen
  • bei Ordnungswidrigkeiten Möglichkeit der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes und die Vollstreckung im Verwaltungswege konsequent ausnutzen
  • Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzeigen
  • Schreiben mit rechtsextremistischen Inhalten unverzüglich dem Verfassungsschutz melden und zuleiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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