Mit Schreiben vom 31.01.2023 wurde uns von Seiten des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport der nachfolgende Erlass in Bezug auf die Sicherung von Prozessionen, Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr übersandt.
Dieser ist in Anlage beigefügt.
Wir bitten um Beachtung.
2.1. Hg/Sie, 2.2. MG
