Startseite Sicherung des Rettungsdienstes auf Bundesautobahnen durch die Feuerwehr

Sicherung des Rettungsdienstes auf Bundesautobahnen durch die Feuerwehr

Von Seiten des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde uns mit Schreiben vom 13.09.2024 der gemeinsame Erlass zu Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter nach § 6 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zugeleitet.

Das Schreiben vom 13.09.2024 als auch der Erlass ist auf unserer Homepage unter Fachinformationen Ordnungsrecht eingestellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

2.1 Hg/Sie
2.2 MG

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