Von Seiten des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde uns mit Schreiben vom 13.09.2024 der gemeinsame Erlass zu Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter nach § 6 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zugeleitet.
Das Schreiben vom 13.09.2024 als auch der Erlass ist auf unserer Homepage unter Fachinformationen Ordnungsrecht eingestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
2.1 Hg/Sie
2.2 MG
