Nachdem das neue IT-Sicherheitsgesetz am 25. Juli 2015 in Kraft getreten ist, hat die Cyber-Akademie bereits für den Herbst 2015 hierzu Termine für Schulungsveranstaltungen bekannt gegeben. Betroffen sind vor allem die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen, denen unter anderem neue Pflichten zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle auferlegt wurden. Allerdings werden die Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (zum Beispiel Energieversorger, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung) durch eine Rechtsverordnung konkretisiert, die zurzeit noch im Bundesinnenministerium vorbereitet wird. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung gilt dann auch die Pflicht für Betreiber Kritischer Infrastrukturen zur Erarbeitung und Umsetzung von IT-Mindeststandards in ihrem Bereich.
Auf den von der Cyber-Akademie angebotenen Seminaren sollen die Folgen des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) für die einzelnen Unternehmen genau erläutert werden. Als Zielgruppe werden genannt: Verantwortliche für IT-Sicherheit, IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, Justiziare. Inhaltlich sind folgende Punkte vorgesehen:
- Struktur und Anwendungsbereich des IT-SiG
- Stand und Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens
- Ziel des Gesetzes
- Überblick über rechtliche Neuerungen, unter anderem Änderungen im BSI-Gesetz, Atomgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz
- Europäische Rechtslage, NIS
- Kritik am Gesetz
- Definition kritische Infrastruktur
- Analyse der gesetzlichen Regelungen
- Aktueller Diskussionsstand zu KRITIS
- Konsequenzen für die Praxis, Umgang mit rechtlichen Unsicherheiten
- Meldepflichten
- Welche Sicherheitsvorfälle müssen gemeldet werden?
- Ausgestaltung des Meldeverfahrens
- Innerbetriebliche Organisation des Meldeverfahrens
- Neue IT-Sicherheitsstandards
- Schutzniveau des IT-SiG
- Neue Pflichten für den Sektor Energie
- Neue Pflichten für den Sektor Telekommunikation
- Notfallvorsorge: Geänderte Anforderungen?
- Änderungen des Telemediengesetzes (TMG)
- Erweiterung der Anwendung des IT-SiG auf alle Unternehmen?
- Konkrete Pflichten für Unternehmen
- Untersuchungsrechte des BSI für Hard- und Software
- Betroffene Unternehmen?
- Handlungsmöglichkeiten des BSI
- Haftung
- Risiken aus den Meldepflichten
- Regelungen im IT-SiG und Konsequenzen aus IT-SiG
- Strafrechtliche Aspekte der IT-Sicherheit
- Haftung des IT-Sicherheitsverantwortlichen
- Schnittstelle zu anderen Rechtsvorschriften
- Behördliche Zugriffsrechte auf Informationen
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Schnittstelle zum Datenschutz
- Schnittstelle zum Strafrecht
Als Termine nennt die Cyber-Akademie derzeit:
- September 2015, Frankfurt a.M.
Novotel Frankfurt City, Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main - Oktober 2015, München
- November 2015, Bonn
- Dezember 2015, Hannover
Weitere Informationen gibt es unter www.cyber-akademie.de
(Quelle: DStGB Aktuell 3115-04 Städtebau, Vergabe und Umweltrecht v. 31. Juli 2015)
