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Schlüsselzahlen für Gemeindeanteile 2021-2023 jetzt amtlich

Jetzt sind sie amtlich: Die Neunte Verordnung zur Änderung der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz (vom 11.12.2020, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBl. – vom 30.12.2020, S. 966 ff.) ist am 1.1.2021 in Kraft getreten.

Die Verordnung schreibt die turnusmäßig für 2021 bis 2023 neu festgesetzten Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer fest (wir berichteten bereits im Eildienst Nr. 11 – ED 240 vom 7.10.2020).

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.                                                                                       

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