Jetzt sind sie amtlich: Die Neunte Verordnung zur Änderung der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz (vom 11.12.2020, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBl. – vom 30.12.2020, S. 966 ff.) ist am 1.1.2021 in Kraft getreten.
Die Verordnung schreibt die turnusmäßig für 2021 bis 2023 neu festgesetzten Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer fest (wir berichteten bereits im Eildienst Nr. 11 – ED 240 vom 7.10.2020).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
