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Sachstand Landesinvestitionsprogramm Kinderbetreuung 2021-2023

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) hat einen aktuellen Sachstand zum (abgeschlossenen und nicht verlängerten) Landesinvestitionsprogramm Kinderbetreuung 2021-2023 mitgeteilt. Das Programm wurde zweistufig über die örtlichen Jugendämter und das Regierungspräsidium Kassel abgewickelt.

Die Mitteilung des HMSI im Wortlaut:
Im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung“ 2021 – 2023 konnten bis dato von den zur Verfügung stehenden 77 Mio. Euro Landesmittel rund 52,5 Mio. Euro durch Bewilligungen gebunden werden. Dem RP liegen noch zahlreiche Anträge vor, die entsprechenden Bewilligungen werden sukzessive nach Antragsprüfung ausgesprochen. Bis dato ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel fast vollständig durch Bewilligungen gebunden werden können.

Aufgrund der deutlichen Einsparvorgaben für den Landeshaushalt 2025 ist jedoch geplant, von einer Umverteilung im Landesinvestitionsprogramm 2021 – 2023 abzusehen. Hiervon betroffen sind die Mittel, die nicht bis zur Antragsfrist am 01.11.2023 beantragt worden sind.

In einigen Jugendamtsbudgets sind Mittel, die bis zum 01.11.2023 beantragt worden waren, zwischenzeitlich aufgrund von Maßnahmeänderungen oder Beanstandungen im Rahmen der Antragsprüfung wieder frei geworden. Diese können erneut beantragt werden. Für die Bindung dieser Mittel ist es möglich, neue Anträge zu stellen oder Maßnahmen aufzustocken, die noch nicht in der maximal möglichen Höhe gefördert wurden. Die betroffenen Jugendämter erhalten zu gegebener Zeit vom RP Kassel eine Mitteilung, wie viel Budget für sie noch verfügbar steht und bis wann sogenannte Ersatzanträge eingereicht werden können.

Weiterhin erreichen sowohl das Fachreferat als auch das RP Kassel Anfragen nach einem neuen Investitionsprogramm. Ein neues Landesinvestitionsprogramm ist derzeit nicht in Planung. Die Landesregierung prüft gegenwärtig, wie unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen die Kommunen weiterhin bei dem erforderlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt werden können. Sobald weitere Informationen dazu vorliegen, werden die Kommunalen Spitzenverbände und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend informiert.

Hinweis der Geschäftsstelle
Von Interesse ist vor allem der letzte Absatz der Mitteilung des HMSI. Über diesbezügliche Absichtserklärungen hatten wir bereits mit HSGB Kompakt Nr. 202/2024 vom 17.12.2024 berichtet.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

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