Die EU-Kommission und der finnische Ratsvorsitz haben einen Bericht über die EU-weit koordinierte Risikobewertung in Bezug auf die Cybersicherheit in den Netzen der 5. Generation (5G) veröffentlicht. Dieser Bericht wurde von der EU-Cybersicherheitsagentur (ENISA in Athen) erstellt. Bekanntlich sollen die 5G-Netze das künftige Rückgrat der digitalisierten Volkswirtschaften und Gesellschaften der EU sein. Die Gewährleistung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der 5G-Netze ist daher von größter Bedeutung.
Der Bericht beruht auf den Ergebnissen der nationalen Risikobewertungen, die alle EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Cybersicherheit durchgeführt haben. Darin werden die Hauptbedrohungen und deren Verursacher, die anfälligsten Anlagen und Einrichtungen, die wichtigsten Schwachstellen (technischer und anderer Art) und eine Reihe strategischer Risiken aufgezeigt. Diese Bewertung soll nun die Grundlage für die Ermittlung von Risikominderungsmaßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen werden können, bilden.
Schlussfolgerungen des Berichts:
- Es ist die Rolle der „Hardware“-Lieferanten beim Aufbau und Betrieb von 5G-Netzen stärker zu prüfen, insbesondere den Grad der Abhängigkeit von einzelnen (Dritt-)Lieferanten.
- Unter den o.g. verschiedenen potenziellen Akteuren gehen die größten Gefahren von Nicht-EU-Staaten oder von staatlich unterstützten Organisationen aus.
- Da 5G-Netze zunehmend auf Software basieren, steigen die Risiken im Zusammenhang mit mangelhafter Softwareentwicklung. Dadurch könnte es auch für „Angreifer“ leichter werden, Hintertüren in die Produkte einzubauen und deren Erkennung zu erschweren.
- Aufgrund der neuen Merkmale der 5G-Netzarchitektur und neuer 5G-Funktionen werden bestimmte bestehende Netzausrüstungen oder Netzfunktionen leichter verwundbar, zum Beispiel bei Basisstationen oder technischen Verwaltungsfunktionen der Netze.
- Vermeidung einer zu großen Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten. Dies erhöht die Gefahr möglicher Lieferunterbrechungen.
Generell betont der Bericht, dass „Bedrohungen der Verfügbarkeit und Integrität der Netze“ große Sicherheitsbedenken im Kundenkreis hervorrufen könnten. Da 5G-Netze voraussichtlich das Rückgrat vieler unverzichtbarer IT-Anwendungen bilden werden, wird neben der Vertraulichkeit und dem Schutz der Privatsphäre auch die Integrität und Verfügbarkeit dieser Netze zu einer wichtigen Frage nationaler Sicherheitsinteressen und zu einer großen sicherheitspolitischen Herausforderung für die EU.
Ergänzend zu dem Bericht der Mitgliedstaaten stellt die EU-Cybersicherheitsagentur gerade ihren Überblick über die spezifische Bedrohungslage im Zusammenhang mit 5G-Netzen fertig, in dem sie ausführlicher auf bestimmte technische Aspekte des Berichts eingeht.
Nächste Schritte:
Bis zum 31. Dezember 2019 sollen sich die EU-Organe auf ein Instrumentarium von Risikominderungsmaßnahmen einigen, mit dem auf die festgestellten Cybersicherheitsrisiken auf nationaler und Unionsebene reagiert werden soll. Bis zum 1. Oktober 2020 sollten die Mitgliedstaaten – in Zusammenarbeit mit der Kommission – die Auswirkungen der Empfehlung bewerten, um zu ermitteln, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Weitere Informationen:
Bericht Cybersicherheit (nur in Englisch):
https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm? doc_id=62132
(Quelle: DStGB – Aktuell, Europa und Internationales – 4119 vom 11. Oktober 2019)
