Eine neue Richtlinie ermöglicht es dem Land Hessen, eigene Grundstücke vergünstigt an Städte und Gemeinden zu verkaufen, wenn diese zusagen, dort bezahlbare Wohnungen zu bauen. Die „Richtlinien zur verbilligten Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus“ sind im Staatsanzeiger Nr. 45/2018 S. 1281 veröffentlicht.
Die wesentlichen Inhalte: Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren direkt Grundstücke des Landes erwerben, wenn dort innerhalb von 5 Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein Preiswettbewerb, der zu hohen Grundstückswerten führt, ist damit ausgeschlossen. Für jede geförderte Wohnung sinkt der Grundstückspreis pauschal um 25.000 Euro. Zudem verringert das Land den Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Damit können die Grundstücke bis zu 50 % günstiger als ihr gutachterlich festgestellter Wert verkauft werden. Auf dem jeweiligen Grundstück müssen mindestens acht Mietwohnungen errichtet werden und der Anteil an geförderten Mietwohnungen muss mindestens 30 % betragen, jedoch nicht weniger als drei Wohnungen. Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben, allerdings müssen die Auflagen der Sozialbindung weiterhin erfüllt werden. Zusätzlich sollen die Gemeinden prüfen, ob im Rahmen einer Konzeptvergabe zusätzliche gemeinwohlorientierte Leistungen geschaffen werden können.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
