Startseite Richtlinien betr. Geldanlagen

Richtlinien betr. Geldanlagen

Eine Mitgliedsgemeinde hat angefragt, welche Regelungen in Bezug auf Geldanlagen in Investmentfonds bestehen. Nach den Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (Staatsanzeiger 2009 S. 701) erlässt die Gemeindevertretung in Kommunen, die Geldanlagen in Investmentfonds oder den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente beabsichtigen, allgemeine Richtlinien, die die Sicherheitsanforderungen, die Verwaltung der Geldanlagen durch die Gemeinde und regelmäßige Berichtspflichten regeln.

Sofern in Ihrer Stadt/Gemeinde derartige Richtlinien bestehen, bitten wir um Mitteilung und ggfls. Übersendung an unsere Geschäftsstelle.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

Nach oben scrollen