Startseite Richtlinie für die forstliche Förderung vom 30. April 2018 Hier: Abweichung von der Richtlinie Zusätzlicher Antragstermin für die Maßnahme D1 Forstwirtschaftlicher Wegebau

Richtlinie für die forstliche Förderung vom 30. April 2018 Hier: Abweichung von der Richtlinie Zusätzlicher Antragstermin für die Maßnahme D1 Forstwirtschaftlicher Wegebau

Im Nachgang zur unserer Eildienstmeldung ED 47 vom 19.03.2019 in welcher wir auf die Riochtlinie zur forstlichen Förderung vom 30.04.2018 hingewiesen haben teilt das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24.04.2019 Folgendes mit:

„Im Einvernehmen mir dem Hessischen Ministerium der Finanzen wird unter Teil IV. Nr 3 der Richtlinie für die forstliche Förderung, für die Maßnahme D1. Forstwirtschaftlicher Wegebau, für das Jahr 2019 ein zusätzlicher Antragstermin zum 01. Juni 2019 erlassen. Damit sollen dringend notwendige Weginstandsetzungsmaßnahmen in diesem Herbst noch ermöglicht werden.

Der Erlass wird nicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen