Startseite Regionalisierung der November-Steuerschätzung liegt vor

Regionalisierung der November-Steuerschätzung liegt vor

Im Eildienst Nr. 13 – ED 268 vom 17.11.2020 hatten wir bereits über die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2020 berichtet. Sie sind im bundesweiten Trend besser ausgefallen als die Interims-Steuerschätzung im September.

Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Regionalisierung der November-Steuerschätzung und der Regelungsabsichten gemäß der Übereinkunft zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land ergeben sich diese Zahlen:   

 

2019 Ist

2020

2021

2022

2023

2024

2025

 

Aufkommen im Kalenderjahr, Mio. Euro

Anteil

Einkommensteuer, Nov.

3.762

3.555

3.634

3.765

3.980

4.221

4.454

zum Vergleich: September-StSch.

3.478

3.613

3.736

3.958

4.204

 

Anteil Umsatzsteuer, Nov.

696

762

743

652

665

676

687

zum Vergleich September-StSch.

762

807

648

663

678

 

Grundsteuern A und B, Nov.

1.226

1.248

1.256

1.264

1.272

1.280

1.288

zum Vergleich September-StSch.

1.248

1.259

1.270

1.281

1.292

 

Gewerbesteuer (brutto), Nov.

5.450

4.223

4.846

5.092

5.254

5.529

5.730

zum Vergleich September-StSch.

4.123

4.860

5.060

5.275

5.597

 

Gewerbesteuerumlage (Normalumlage), Nov.

-465

-364

-417

-438

-452

-476

-493

zum Vergleich September-StSch.

-352

-415

-432

-450

-478

 

Heimatumlage, Nov.

-386

-226

-259

-272

-281

-296

-307

Zum Vergleich September-StSch.

-219

-258

-269

-280

-297

 

Gewerbesteuer (netto), Nov.

4.599

3.633

4.169

4.381

4.520

4.757

4.930

Zum Vergleich September-StSch.

3.552

4.187

4.359

4.544

4.822

 

Steuereinnahmen (netto), Nov.

10.283

9.198

9.803

10.062

10.437

10.933

11.358

Zum Vergleich September-StSch.

9.040

9.866

10.013

10.447

10.996

 

Nachrichtlich: Pauschalzahlung Gewerbesteuerausfälle

 

1.213

 

 

 

 

 

Familienleistungsausgleich, Nov.

246

246

254

262

270

278

286

Zum Vergleich September-StSch.

246

278

296

306

316

 

                           

Das HMdF hat den Kommunalen Spitzenverbänden dazu Folgendes mitgeteilt:

 

Die reguläre November-Steuerschätzung fand unmittelbar nach dem Beginn des zweiten Lockdowns statt, dessen Folgen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind. Von daher ist auch die Herbst-Prognose zumindest für die folgenden Jahre von einer außerordentlich hohen Unsicherheit geprägt. Für das laufende Jahr ist allerdings absehbar, dass die unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie und des ersten Lockdowns nicht ganz so gravierend ausfallen wie ursprünglich befürchtet werden musste. Im dritten Quartal 2020 war doch eine recht deutliche Erholung der Wirtschaft zu beobachten, die auch bei den Steuereinnahmen ihre Spuren hinterlassen hat. So wird die Novemberschätzung die Einnahmeerwartungen für das laufende Jahr nach der Interimsschätzung vom September nochmals nach oben revidieren. Allerdings wird die Entwicklung in der mittleren Frist mittlerweile erheblich verhaltener eingeschätzt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R.

Nach oben scrollen