Startseite Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung ohne böse Überraschungen für die hessischen Kommunen

Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung ohne böse Überraschungen für die hessischen Kommunen

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat mit an die Kommunalen Spitzenverbände gerichtetem Schreiben vom 16.5.2023 die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2023 mitgeteilt. In der Medienberichterstattung war bereits darauf hingewiesen worden, dass bundesweit die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ungünstiger ausfallen als bei der November-Steuerschätzung.

Orientierungsdaten 2022 waren in Hessen schon aktueller

Allerdings hatte das Land Hessen im Rahmen der Orientierungsdaten nach dem Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2027 (folgend: Finanzplanungserlass; vom 14.10.2022, Staatsanzeiger S. 1223 ff.) bereits steuerliche Entlastungsmaßnahmen berücksichtigt, die in die bundesweite November-Steuerschätzung noch nicht eingeflossen waren. Der hessische Finanzplanungserlass war damit bereits an die später gesetzlich umgesetzten Steuerentlastungen angepasst. Daher blieb bei Beachtung des Finanzplanungserlasses eine „böse Überraschung“ für die Kommunen aus.

Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung und Orientierungsdaten im Vergleich

Die einzelne Stadt oder Gemeinde kann lediglich aus den Daten für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer einigermaßen genaue Rückschlüsse für die Haushalts- und Finanzplanung ableiten. Das Aufkommen der ebenfalls geschätzten Gewerbesteuer entwickelt sich lokal extrem unterschiedlich, so dass die Aussagen der Steuerschätzung für das ganze Land insofern nicht weiterhelfen.

Steuerquelle, Mio. Euro

Jahre

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil Einkommensteuer

 

 

 

 

 

Mai-Steuerschätzung 2023

4.291

4.534

4.847

5.114

5.340

Orientierungsdaten 2022

4.260

4.494

4.719

4.799

k.A.

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

 

 

 

 

 

Mai-Steuerschätzung 2023

693

727

748

762

776

Orientierungsdaten 2022

706

720

734

749

k.A.

Planungsunsicherheiten bestehen für beide Gemeindeanteile insofern, als für die Jahre 2024-2026 die gemeindeindividuellen Schlüsselzahlen neu festgelegt werden. Wie sich diese verändern, ist derzeit aber noch nicht absehbar. Mit gewissen Trendaussagen ist insoweit frühestens im Herbst 2023 zu rechnen; dazu werden wir unverzüglich berichten.

Nachrichtlich: Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (brutto)

Nachrichtlich geben wir noch die landesweiten (d.h. für die einzelne Gemeinde nicht aussagekräftigen) Angaben der Mai-Steuerschätzung zum Aufkommen der Gewerbesteuer wieder:

Steuerquelle, Mio. Euro

Jahre

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gewerbesteuer brutto

 

 

 

 

 

Mai-Steuerschätzung 2023

6.386

6.604

7.047

7.387

7.616

Veränderung zum Vorjahr lt. Mai-StSch

 

+3,4%

+6,7%

+4,8%

+3,1%

Orientierungsdaten 2022

6.493

6.948

7.330

7.587

k.A.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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