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Regionalisierte Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat bereits die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung mitgeteilt. Die Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung lagen in den zurückliegenden Jahren auch den Orientierungsdaten im Rahmen der Erlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung zu Grunde. Abweichungen beschränken sich meist auf Rundungen der prognostizierten Veränderungen zum Vorjahr zum nächsten halben Prozentpunkt.

Download Tabelle regionalisiert Mai 2021 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sollen nach § 9 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die nach § 101 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung bekannt gegebenen Orientierungsdaten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Einschätzung der Geschäftsstelle:

Wie schon nach der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 scheint sich auch diesmal die Gewerbesteuer schneller zu erholen. Das ist letztlich für alle Städte und Gemeinden vorteilhaft, weil auf diese Weise auch die Schlüsselzuweisungen der finanziell schwächeren Städte und Gemeinden stabilisiert werden. Dasselbe gilt für die Umlagegrundlagen der Kreis-, Schul- und bei den Landkreisen und kreisfreien Städten die Landeswohlfahrtsverbandsumlage.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

Abteilung 1.2 – Dr.R.                                                                                                      

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